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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Arbeit oder Bewerbungen?  (Gelesen 54529 mal)

BlueVision

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Heute kam zum ersten mal nach langer zeit ein positive Nachricht.

Mein Hauptgläubiger gibt sich mit 7% seiner Forderung zufrieden und hat mir dieses schriftlich Bestätigt.  :juchu:

Zitat: Wir schlagen eine Zahlung in Höhe von x € vor. Gegen Zahlung dieses Betrages würden wir keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Schuldner erheben.

Klingt dieser Satz verlässlich und ist danach wirklich nicht mehr mit einer Forderung dieses GL zu rechnen oder sollte man sich noch irgendwie zusätzlich absichern?

Gruß BlueVision
 
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Inkassomitarbeiterin

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klingt gut Herzlichen Glückwunsch zum Etappensieg
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deagle

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*zustimm*

Hört sich gut an, damit hättest Du wohl den größten Brocken los.
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BlueVision

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Danke für die Antworten. Wenn ich nun Glück habe, dann bin ich mit insgesamt 1.500€ meine kompletten Schulden los. Wenn man es so sieht, hätte ich mir die Inso schenken und damals gleich einen Vergleich anstreben sollen.

Gruß BlueVision
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tawi

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hallo,

ich drücke dir ganz fest die daumen...super deine eigeninitiative  :respekt:

schönen tag noch...

gruß

tawi
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Miau

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Danke für die Antworten. Wenn ich nun Glück habe, dann bin ich mit insgesamt 1.500€ meine kompletten Schulden los. Wenn man es so sieht, hätte ich mir die Inso schenken und damals gleich einen Vergleich anstreben sollen.

Gruß BlueVision

Jo, auch von mir herzlichen Glückwunsch!!! Denn ich weiß genau, dass du im Gegensatz zu mir ortsgebunden bist und nich einfach so von heut auf Morgen Deutschland verlassen könntest. Deshalb freut es mich besonders für dich, für deine Frau und für deine (künftigen oder schon vorhandenen? sorry, weiß es nimmer) Kinder, dass Sie einen Vater haben, der nicht mehr täglich von Angst und Sorgen zerfressen wird...

Deine Geschichte scheint einerseits ein Happy End zu nehmen und andererseits ein deutlicher Fingerzeig für all diejenigen zu sein, die momentan Bewerbungen schreiben und diese dann in Zukunft als Beweismaterial für die Erteilung der RSB brauchen könnten.
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smoky62

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Mir geht es im Moment genauso.
Ich bin in 2006 arbeitslos geworden und nach 2 Jahren in Hartz 4 abgerutscht (Nach 44 Arbeitsjahren.)
Kurz darauf mußte ich Privatinsolvenz beantragen.Das ist jetzt etwa ein halbes Jahr her.
Jetzt bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, in dem mir vorgeworfen wird, ich hätte mich nicht um eine Erwerbstätigkeit bemüht.Und auch keine Bewerbungen geschrieben.
Das Gericht hat von meinem Insolvenzverwalter doch alle relevanten Unterlagen bekommen.
Wie kommen die darauf, ich solle mich mit 62 Jahren noch um einen Job bemühen?
Außerdem habe ich vor, nächstes Jahr in Rente zu gehen.
Was meinen sie dazu?
smoky
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BlueVision

  • Gast

Hey Smoky...

Ich kenne das Gefühl nur zu gut... Man geht in die Insolvenz, weil man hofft eines Tages wieder ruhigs schlafen zu können. Leider wird es einem nicht mehr so einfach gemacht.

Wenn du diesen Thread durchschaust wirst du feststellen, dass mehrmals der Rat geschrieben wurde, sich auf die Beeinträchtigung des Gläubigers zu berufen. Ich denke das du mit deinen 62 Jahren damit gute Chancen haben wirst. Ich bin erst 35 und da haben die Richter es ein wenig anders gesehen.

Ich würde mir einen Rechtsanwalt suchen, den du bei ALG2 auch bezahlt bekommst, der auf Insolvenz spezialisiert ist. Vielleicht hast du ja mehr Glück als ich. Sollte es wirklich nicht klappen, bleibt dir nach versagter RSB immer noch ein Schulden - Vergleich. Ich habe somit insgesamt knapp 30.000€ mit 2.000€ ablösen können.

Viel Glück BlueVision
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BlueVision

  • Gast

Ach ja, zu meinem Fall...

Habe die vorigen Beiträge mal ein bisschen korrigiert, das sich weitere Gläubiger gemeldet haben. Zur Verhandlung standen nun knappe 30.000€ die ich mit max. 2.000€ ablösen kann.

Habe in diesem Monat nun 2 Gläubiger befriedigen können. Mein Hauptgläubiger hatte eine Neuforderung von 17.500€ und wurde mit 1.200€ abgelöst. Ein Nebengläubiger hatte eine Forderung von 1.250€ und lies sich mit 200€ vergleichen. 

Somit bin ich zum heutigem Stand 18.750€ mit einer Vergleichssumme von 1.400€ losgeworden.

Es geht doch, man darf halt nur nie den Kopf in den Sand stecken. den anderen Gläubigern wurden nun ebenfalls knappe 10% angeboten. Die letzten knappen 10.000 bekomme ich nun auch noch weg und dann beginnt ein neues Leben für mich...

Danke noch mal an dieser Stelle für dieses Forum und deren Mitgliedern und Betreibern. Habe hier immer Mut und Hoffnung gefunden...

Gruß BlueVision
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smoky62

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Herzlichen Dank an die vielen Ratschläge und Kommentare
Ich habe das Gericht jetzt nochmals von meiner Situation berichtet.Mal abwarten,was dabei herauskommt.
Ich sehe nicht ein,das ich mit 62 noch versuche einen Job zu bekommen.Das ist total lächerlich und schwachsinnig.
Keine Ahnung,was in solchen Bürokratenschädeln vor sich geht.
Jedenfalls denken die nicht wie normale vernünftige Menschen.
Sonst würden die nicht solche Schreiben verschicken.
Aber egal wie das ausgeht.
Ich werde jedenfalls keinerlei Bemühungen mehr machen um eine "Erwerbstätigkeit"
nachzuweisen oder Bewerbungen schreiben.
Nächstes Jahr gehe ich in Rente.
M.f.G.
Smoky
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BlueVision

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So, nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort.

Ich habe es nun geschafft, mit der Hilfe von der AWO meine kompletten Schulden in den Griff zu bekommen durch einen Schuldenvergleich. Nächsten Monat muss ich noch einen GL mit 150€ bezahlen und dann sind gute 30.000€ erledigt und wurden mit knappen 2000€ abgelöst.

Ein schönes Gefühl, wenn man seine Schulden los ist und man wieder ohne Sorgen schlafen kann.

Habe aber noch eine Frage. Von allen GL habe ich eine Erledigungsmitteilung erhalten und den Vollstreckungsbescheid zurück gesendet bekommen. Nun ist aber ein GL dabei, der sich weigert mir eine Erledigungsmitteilung zu senden. Er meint, das mit der Zahlung, die vor einem Monat bei Ihm eingegangen war alles erledigt ist. Stimmt das so und kann er mir wirklich nichts mehr? Sein Schreiben, dass er einem Vergleich zustimmt und somit alle weiteren Ansprüche gegen mich erlassen werden, wenn ich eine Einmalzahlung vornehme habe ich. Du dem kann ich es ja mit Kontoauszügen belegen, dass die Summe bezahlt wurde... Was meint ihr?

Zudem habe ich ncoh eine Frage zur Schufa. Muss ich der Schufa nun mitteilen, das die Dinge bezahlt wurdenoder melden das die GL der Schufa?

Und eine Sache noch. Das Gericht hat mir immer noch keine Kostenrechnung gesendet. Das Urteil (Versagung der RSB) wurde 05/2010 ausgesprochen und in den Insolvenzbekanntmachungen war dies 11/2010 öffentlich zu sehen. Will da nun auch nicht anrufen und Fragen, ob sie noch Geld von mir ahben wollen... Wie soll ich mich da verhalten oder ist es normal, das die Kostenrechnung so lange auf sich warten lässt?

Gruß BlueVision
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BlueVision

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paps

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Habe aber noch eine Frage.

Von allen GL habe ich eine Erledigungsmitteilung erhalten und den Vollstreckungsbescheid zurück gesendet bekommen. Nun ist aber ein GL dabei, der sich weigert mir eine Erledigungsmitteilung zu senden. Er meint, das mit der Zahlung, die vor einem Monat bei Ihm eingegangen war alles erledigt ist. Stimmt das so und kann er mir wirklich nichts mehr? Sein Schreiben, dass er einem Vergleich zustimmt und somit alle weiteren Ansprüche gegen mich erlassen werden, wenn ich eine Einmalzahlung vornehme habe ich. Du dem kann ich es ja mit Kontoauszügen belegen, dass die Summe bezahlt wurde... Was meint ihr?
Ja, dass sollte als Beweiskraft genügen.

Zudem habe ich ncoh eine Frage zur Schufa. Muss ich der Schufa nun mitteilen, das die Dinge bezahlt wurdenoder melden das die GL der Schufa?
Würde ich tun, wenn es im Vergleich nicht ausdrücklich zur Sache der GL gemacht wurde.Womit wir beim GL Frage 1 dann doch einen Erledigtvermerk bräuchten

Und eine Sache noch. Das Gericht hat mir immer noch keine Kostenrechnung gesendet. Das Urteil (Versagung der RSB) wurde 05/2010 ausgesprochen und in den Insolvenzbekanntmachungen war dies 11/2010 öffentlich zu sehen. Will da nun auch nicht anrufen und Fragen, ob sie noch Geld von mir ahben wollen... Wie soll ich mich da verhalten oder ist es normal, das die Kostenrechnung so lange auf sich warten lässt?
bei den wenigen RSB mit offenen Kosten die ich bisher hier erlebt habe, dauert die Kostennote der Gerichtskasse ca.2-3 Monate.
Gruß BlueVision
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

deagle

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Hey BlueVision Glückwunsch meinerseits
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BlueVision

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Danke schön deagle.... ;)
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BlueVision

  • Gast

So, geschafft... SCHULDENFREI....  :juchu:

Man, was ein schönes Gefühl....

Hatte oft das Gefühl, dass es nicht mehr voran geht und ich das alles nicht mehr schaffe, gerade da, als mir die RSB versagt wurde. Aber dank der AWO und gutes Beireden von Freunden hat alles noch geklappt und ich kann nun wieder gut schlafen.

Danke noch mal an dieser Stelle ans Forum. Ich glaube, dass ich oft genervt habe, mit immer wiederholten Fragen. Danke für eure Geduld und den hilfreichen Tipps... ;)

Gruß BlueVision
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deagle

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Na dann meine besten Glückwünsch, schön das es letztendlich doch noch geklappt hat...
Willkommen in Club der schuldenfreien und naturobligationslosen...
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