„Zur Steigerung der Motivation, die Wohlverhaltensphase durchzustehen, verbleiben Ihnen im fünften Jahr zusätzlich 10% und im sechsten Jahre 15% des pfändbaren Teils Ihrer Einkünfte“, diese oder eine ähnlich lautende Information erhält jeder, der sich über die Bedingungen im Verbraucherinsolvenzverfahren informiert. So wurde es auch bei der Einführung der Verbraucherinsolvenz von der Bundesregierung dargestellt.
Heute weiß ich nun, dass mir dieser Wohlverhaltensbonus vollständig vorenthalten blieben wird. Dem liegt folgender Ablauf zu Grunde:
19.10.2006 – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 InsO.
20.11.2006 – Beschluss des Amtsgerichts über die Eröffnung des Verfahrens, Bestellung des Treuhänders.
19.09.2008 – Beschluss des Amtsgerichts über die Zustimmung zur Schlussverteilung.
10.11.2008 – Beschluss des Amtsgerichts über die Ankündigung der Restschuldbefreiung, es wird mitgeteilt dass die Laufzeit der Abtretung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.11.2006 begonnen hat und sechs Jahre betragen wird.
02.12.2008 – Beschluss des Amtsgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Das Verfahren lief glatt durch, es gab keine noch zu klärenden Umstände oder andere Besonderheiten.
Nun kommt jedoch für mich der Hammer: Nach § 292 der Insolvenzordnung ist Berechnungsgrundlage für die Auszahlung des Motivationsbonus nicht wie zu erwarten der Beginn der Wohlverhaltensphase entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Aufhebung des Verfahrens. Also werde ich wie oben erwähnt keinen Bonus erhalten.
Da ich keine Anhaltspunkte dafür habe, dass mein Verfahren vom Normalen abweicht, stellt sich mir eine ganz grundsätzliche Frage. Wie ist es zu erklären dass ein solcher Bonus im Gesetz vorgesehen ist und auch durchgehend angekündigt wird, wenn er doch im Normalfall gar nicht zum Tragen kommt.
Da ich mich mit einer solchen Regelung nicht abfinden möchte, beabsichtige ich dazu eine Petition beim Bundestag einzureichen.
Deshalb wäre es für mich wertvoll wenn ich hier auch von anderen Betroffenen Aussagen zu diesem Thema erhielte. Ich möchte einfach sicher sein dass ich kein Ausnahmefall bin sondern tatsächlich eine solche wohl Unredlich zu nennende Praxis gang und gäbe ist.