Guten Abend Zusammen,
im Internet habe ich hin & her gegoogelt. Versuche es nun hier und bitte um Tipps/Rat/Info.
Folgendes: ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode. Gehe ins 5.Jahr. Ende, Juni 2012. - Seit November letzten Jahres wandelte ich mein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe wieder um. Alles kein Problem. Informeirte den TH/Inso. Fragte an, wie ich nun rechnen muss.
Gründungszuschuss
+ Zuschuss für Sozialabgaben (300 €)
+ gewerbl.Einnahmen
= Summe;
- KV/AV/RV/und oder Riester
= Summe
- Betriebsausgaben
= Summe;
nachsehen i.d. Pfändungstabelle; Pfändungsbetrag überweisen.
So entnahm ich dies von irgendeiner Webseite. - Mein TH/Inso schrieb zurück, das meine Beispielrechnung mit Berücksichtigung des Gründungszuschusses richtig ist, allerdings können Kosten für die Rentenvorsorge nicht in Abzug gebracht werden, dafür aber Einkommensteuerzahlungen.
Nach telefonischer Rücksprache, wollte man mir zunächst alle Einkünfte anrechnen, wobei ich sagte, das es nicht sein kann, das Vater Staat mir extra 300 € für soziale Abgaben "schenkt" ich diesen Betrag dafür aber nicht aufwende - oder aufwenden könnte, da ich dann soviel abzuführen hätte, das es mir schier unmöglich wäre KV/AV/ etc. zu bezahlen. Warum man kein Festbetrag aushandelt bzw. vom fiktiven Einkommen ausgehe - und das ein normaler Arbeitnehmer ja auch vom Gehalt die Rentenbeiträge,AV etc. abgezogen würde.
Es wäre also egal, ob die gesetzliche oder private Rentenvorsorge.
Darauf hin sagte er mir, okay,sei verständlich, ich solle dann die 300 € ganz ausser acht lassen, dürfe aber die EST-zahlungen in Höhe von 15 % abziehen. - Ich sagte, das ich bisher diese gar nicht leisten müsse. - So dürfe ich diese dann denoch abziehen und als Rücklage für die Einkommensteuerzahlung betrachten/eben beiseite legen. Okay!
So frage ich hier dennoch, warum wird in der Wohlverhaltensperiode das so gehandhabt? -
Überall findet man Seiten mit der Rechnung "fiktives" Einkommen. Aber keine Aufstellung für Selbständige wo keine fiktive Berechnung/Einkommen zustande kommt bzw.sich berechnen lässt.- Jedoch kann das z.B. bei mir nicht angewendet werden. Ich habe einen Büro-und Dienstleistungsservice d.h. Schreibarbeiten, Abrechnungen,Seniorenbetreuung,Kinderbetr. ggf. Haushaltshilfe.Bin in allen Bereichen tätig. Bin selbst Kindergärtnerin/Sekretariats-Assistentin/Arztsekretärin.
Auch die AV (Arbeitslosenversicherung) wird nicht angerechnet. - Wenn mir etwas passiert und ich muss das Gewerbe aufgeben, wäre ich ein HartzIV Empfänger - und würde ich aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig oder erwerbsunfähig werden, hätte ich keine Ansprüche aus der gesetzl.RV. Falle nach 23 Monaten dort heraus. - (hatte Beratungsgespräch)
So wäre ich aber geschützt und würde wenigstens eine Erwerbslosen oder BUZ erhalten sowie evt. Aufstockung der Grundsicherungsrente.
Hätte das Geld zum Einzahlen, weil es angerechnet würde. Aber ohne Anrechnung, vom restlichen Verbleib nach Abführung diese Kosten zu zahlen ? hätte ich ja weniger als ein HartzIV Empf. -
Desweiteren, gilt dies auch bei Aushilfen? Muss mir in den nächsten Wochen Gedanken darüber machen,da ich dringend eine Vertretung/Aushilfe bald benötige und da müsste ich ja auch gesetzl. Sozialabg.abführen.
Nach viel Text/Gedanken freue ich mich über jede Information/ Gesetzestexte... danke ganz herzlich im voraus