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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kindergeld nach EStG bei einem 25jährigen Kind mit einer anerkannten Behinderung  (Gelesen 12378 mal)

Insokalle

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misstraut2011

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Hallo zusammen,

1. mein Sohn ist derzeit bei der Arge als krankgeschrieben geführt. Dies ist und wird kein Dauerzustand sein, deshalb ja auch die Versuche, ihn in eine Arbeitstherapie unterzubringen. Wie dies genau aussehen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Mein Sohn ist da nicht wirklich der superbeste Informant, da er sich vieles nicht merken kann. Mit dem Betreuer habe ich hin und wieder Kontakt. Über ihn erfahre ich dann letztlich was beabsichtigt ist, derzeit gibt es aber nicht wirklich konkrete Pläne, ausser eben den Wunsch, meinen Sohn in eine Therapie zu stecken und ihn von den Medikamenten schrittweise zu entwöhnen.

2. Sollte mein Sohn diese Arbeitstherapie nicht bewältigen können, so wird er ganz sicher aus dem Arge-Bezug herausfallen und dann in die Sozialhilfe fallen. Selbstverständlich wird dann sicherlich das Sozialamt Anspruch auf das Kindergeld erheben. So soll es dann auch sein. Wie mir der Betreuer mitgeteilt hat, würde dann das Sozialamt an mich herantreten und meine Unterhaltspflicht prüfen und natürlich dann auch einfordern. Ich frage mich nur, bis zu welchem Alter ich in Anspruch genommen werden kann.

Übrigens bezieht mein Sohn von der Rentenkasse Halbwaisenrente, wird natürlich bei Arge mit angerechnet.

3. Zahle ich in der Tat monatlich so ca. 200 EUR an bzw. für meinen Sohn (Lebensmittel, Fahrkarte, Kleidung, Versicherung, Landschaftsverband etc.).

Ich habe mir schon diverse Entscheidungen zu diesem Thema rausgesucht und dort steht eigentlich immer das gleiche: bei einem 25jährigen Kind mit einem Behinderungsgrad von 50 % und einer daraus resultierenden Erwerbsunfähigkeit besteht Anspruch auf Kindergeld. Natürlich würde dieser Anspruch wegfallen wenn er in der Lage wäre, sich selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern.

Bei dem ganzen Thema ist aber eines nicht zu übersehen: Auch für mich gilt es dies final zu klären. Muss ich nun der Insolvenzverwaltung mitteilen, dass mein Sohn kein Kindergeld mehr erhält. Dann müsste ich entsprechend mehr an den TH abführen.

Ich will hier mal eines klarstellen: Es geht mir nicht darum, mich in irgendeiner Form zu bereichern. Wenn es so ist, dass kein Kindergeld mehr gezahlt werden muss, dann kann ich damit leben. Wenn es so ist, dass damit Thomas aus der Berücksichtigung herausfällt, dann kann ich auch damit leben. Es bleibt genug trotz Pfändung, dass ich leben kann, Einschränkungen belasten mich nicht, bzw. nicht mehr. Im September 2013 ist die WVP vorbei und das schaffe ich locker bis dahin.

Wir reden hier nicht von einem körperlich behinderten Menschen. Es ist die Psyche und das macht es so schwierig. Zum einen sieht man es einem Menschen nicht direkt an, zum anderen ist der Leidensdruck für diese Menschen teilweise so enorm hoch. Ich sag es mal so: Für uns Normalos ist dies auch nicht nur ansatzweise nachzuvollziehen. Und ich weiss wovon ich rede bzw. schreibe.

Ich warte noch auf die Rückinfo des Steuerberaters und dann werde ich den Einspruch schreiben, wobei ich mir derzeit noch nicht sicher bin, ob ich nicht doch besser direkt einen Anwalt einschalten sollte.

LG
MissTraut

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misstraut2011

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Es gibt also keinerlei finanziellen Vorteil, wenn Miss Traut Erfolg hat. Weder für das Kind, noch für Miss Traut. Was soll also der Aufstand? Sie treibt ihr Kind höchstens schneller in die Sozialhilfe, als das ohnehin passieren wird.

Doch den gibt es sogesehen schon: Wenn ich derzeit Kindergeld beziehe so wird es Thomas nicht bei seinen Bezügen angerechnet. Dies eröffnet mir wiederum Möglichkeiten, meinen Sohn in einem ganz anderen Rahmen zu unterstützen als es sonst möglich wäre.

Wie schon geschrieben, bei Bezug von Sozialhilfe würde natürlich das Amt den Anspruch darauf erheben. Das ist mir schon klar und damit hätte ich auch kein Problem.

LG
MissTraut
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Achdujeh

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Hallo Miss Traut,

sei doch so nett und berichte, wie es dir mit deinem Einspruch ergangen ist. Es interessiert mich wirklich sehr.

FG Achdujeh
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misstraut2011

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Hallo,

@achdujeh ... ich werde weiter berichten, so z.B. jetzt:

Habe gerade meinen Bescheid für 2009 erhalten, sensationelle 7 Monate Bearbeitungszeit.

Dort steht geschrieben:
Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld (einschließlich "Kinderbonu")  bzw. vergleichsbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

Und was will mir das nun sagen ?

Nur mal so am Rande: Es gibt bei mir keine Nachtragsverteilung mehr, Verfahren wurde aufgehoben. Und trotz allem erfolgt über die Auszahlung der Erstattung eine gesonderte Mitteilung. Verstehe das einer wer will. Nur gut, dass das Finanzamt niemals so lange zappelt, wenn man denen etwas schuldet.

Nun weiss ich wieviel ich bekomme, weiss aber nicht wann. Bin mal gespannt, wann nun die Berechnung für 2010 erfolgt.

LG
MissTraut
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Insokalle


Dort steht geschrieben:
Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld (einschließlich "Kinderbonu")  bzw. vergleichsbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

Und was will mir das nun sagen ?

Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich gegenseitig aus (§ 31 EStG).
Die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge wird mit dem gezahlten Kindergeld verglichen. Diese Günstigerprüfung bestimmt, welches der beiden Möglichkeiten zur Anwendung kommt.

Bei Ihnen ist es so, dass die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge in dem Jahr niedriger war als das gezahlte Kindergeld.
Das bedeutet auf Steuerdeutsch, dass die Freistellung des Existenzminimums des Kindes letztlich durch das Kindergeld erfolgte.

______
Bis Mitte der 90er etwa war das anders, da gab es noch beides.
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misstraut2011

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Hallo und Guten Abend,

erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Denkanstösse. Den Einspruch habe ich heute geschrieben. Nun schaun wir mal, was nun passiert. Ich male mir da nicht wirklich große Chancen aus, aber ein Versuch ist es zumindest wert.

Und ja, ich berichte natürlich auch über das Ergebnis.

LG
MissTraut
« Letzte Änderung: 04. April 2011, 19:49:06 von misstraut2011 »
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misstraut2011

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Eine Frage habe ich dann doch noch: Muss ich nun TH darüber informieren ? Hab ja nun auch nicht wirklich Lust, irgendwann einmal Unsummen nachzahlen zu müssen. Derzeit wird mein Sohn ja auch bei den Abzügen berücksichtigt. Ich bin da doch etwas unsicher.

LG
MissTraut
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Insokalle


Wie sind denn überhaupt die Kenntnisse des TH über die Situation?
Ich glaube, ich würde ihn schon auf den neuesten Stand bringen, was die Unterhaltsverpflichtung betrifft.
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misstraut2011

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Hallo,

TH weiss derzeit nicht, dass die Famlienkasse ab Februar 2011 kein Kindergeld mehr zahlt. Weiterhin ist er noch nicht darüber informiert, dass mein Sohn seit Oktober letzten Jahres eine eigene Wohnung hat.

Das mitzuteilen ist mir einfach durchgegangen, war gerade der Zeitpunkt wo mein Vater verstorben war und das hat mich so richtig gehörig aus der Bahn geworfen. Ich habe meine Unterlagen und Schreiben noch mal durchgeschaut, ich hab es einfach vergessen.

Ich habe ein Schreiben des Insolvenzgerichtes wonach Thomas bis auf Weiteres Berücksichtigung findet. Bis September 2010 wahrscheinlich auch kein Thema, da bis auf Kindergeld und seiner Halbwaisenrente keinerlei Einkommen vorhanden war. Nun bekommt er ja derzeit Hartz IV und wohl demnächst wahrscheinlich Sozialhilfe, wobei ich dann lt. Betreuer ebenfalls zur Kasse gebeten werde.

Derzeit zahle ich für den Landschaftsverband Rheinland einen Pauschalbetrag für die Betreuung "ambulantes Wohnen". Wie schon erwähnt, übernehme ich auch weitere Kosten für meine Sohn.

Ich krieg echt ne Krise und ärgere mich gerade grottig, weil ich da etwas versäumt habe.

Ich habe kein Problem mit meinem TH, bislang ist alles bestens und absolut friedlich gelaufen.

Ich habe gerade mal kurz überschlagen was wäre, wenn ich ab Oktober 2010 dann doch den deutlich höheren Betrag hätte abführen müssen. Das ist schon ne nette Hausnummer, die ich nun nicht wirklich so mal eben aus der Portokasse zahlen kann. Denke aber auch, dass ich deswegen eine vernünftige Regelung werde treffen können.

Dann kläre ich das lieber direkt und kann wieder beruhigt schlafen.

Mir hat die Sachbearbeiterin mal auf meine Frage, was bitte muss ich nun genau alles mitteilen, geantwortet: "Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss", soll heißen: ich würde so viel zur Masse einbringen ... ich wäre quasi ein Exot unter den Insolventen in deren Praxis.

Ne ich will im Moment nicht drüber nachdenken was wäre wenn ...

LG
MissTraut

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misstraut2011

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Hallo,

mal hier einen kurzen Zwischenstand: Mir wurde gestern nach ungefähr 7 Wochen von der Familiengeldkasse schriftlich bestätigt, dass mein Einspruch eingegangen sei und man möge doch von Sachstandsanfragen absehen, da dies die Bearbeitungszeit, die einige Zeit in Anspruch nehmen würde, nur verlängert. Gelle ... das dürfte ich mir in meinem Job nicht erlauben ... Naja, mal sehen was als nächstes kommt ... in vielleicht 3 - 4 Monaten  :lollol:

Zumindest hat das Finanzamt es dann doch noch geschafft, die Steuerrückstattung für 2009 auszuzahlen ... sensationelle 8 Monate Bearbeitungszeit  :smoke:

Die Bearbeitung der Erklärung für 2010 ist zwischenzeitlich auch aufgenommen worden  :coffee:

Alles wird gut  :cool:

LG
MissTraut
« Letzte Änderung: 19. Mai 2011, 19:29:44 von misstraut2011 »
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misstraut2011

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Hallo zusammen, will mal kurz den aktuellen Sachstand berichten:

Erwartungsgemäß hat die Familienkasse weitere Ansprüche ab Feb 2011 abgelehnt. Mittlerweile habe ich das Klageverfahren beim Sozialgericht laufen. Das wird sicher nun ewig lange laufen ... Ich werde beizeiten berichten.

LG
MissTraut
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misstraut2011

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Hallo zusammen,

hier für alle die es interessiert der aktuelle Stand des Verfahrens:

Mitte Juli d.J. wird erneut ein Gutachten über meinen Sohn erstellt werden, das wäre dann das 2. innerhalb von 9 Monaten. Der Betreuer meines Sohnes als auch ich werden an diesem Termin ebenfalls anwesend sein, auf Bitte der Sachverständigen. Das Verfahren geht doch recht schneller voran als erwartet.

Nun habe ich mittlerweile auch den Steuerbescheid für 2011 erhalten. Aus der ehrlich gesagt erhofften Rückzahlung ist nun eine Forderung entstanden. Das Finanzamt erkennt aufgrund des Ablehnungsbescheides der Familienkasse, wogegen ich ja Einspruch eingelegt und nunmehr das Klageverfahren läuft, meinen Sohn in meiner Erklärung nicht an und schwupp ... "sie haben zu wenig gezahlt ... zahlen sie bitte bis zum .... "

Damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. Kurze Frage: sollte ich hier vorsorglich Einspruch einlegen und auf das Verfahren beim Finanzgericht hinweisen ?

Liebe Grüße
MissTraut

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ThoFa

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Hallo misstraut  :biggrin:,

Mensch, was haste da wieder ein Verfahren am Hintern.  :sad:

Einspruch beim FA auf jedenfall fristwahrend einlegen und zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung
beantragen. Hoffe sonst geht´s Dir gut?!

Gruß

ThoFa

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Insokalle


Einen ziemlichen Mist würde ich sagen. Dann zieht sich das auch noch so lang hin. Ich muss mich erstmal wieder einlesen.

Finanzgericht oder Sozialgericht? Kindergeldklagen laufen eigentlich vor dem FG.
Einspruch einlegen und AdV beantragen würde ich auch machen.
Und nochmal den Stb aufsuchen. Wenn das Kind nämlich endgültig nicht mehr als solches nach § 32 EStG berücksichtigt werden sollte, dann wäre zu überlegen, ob die Unterhaltsleistungen nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG abgesetzt werden können. Ich würde also vorsichtshalber für 2011 und 2012 die entsprechenden Belege zu den Zahlungen und Aufwendungen sammeln oder versuchen zu rekonstruieren, damit möglicherweise eine Alternative zur Verfügung steht, die in das Einspruchsverfahren rechtzeitig eingebracht werden kann.

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misstraut2011

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Hallo ThoFa,

danke für die Infos, werde Einspruch auf jeden Fall einlegen und auch Aussetzung der Vollziehung beantragen. Meine Begründung wird letztlich das laufende Verfahren sein, da die Entscheidung nun wirklich ausschlaggebend für die Familienkasse als wohl auch für das Finanzamt sein wird. Ich hoffe, dass das FA eine Einspruchsentscheidung erst dann treffen wird, wenn das Verfahren gegen die Familienkasse abgeschlossen sein wird.

Ich wollte eigentlich die Forderung des Finanzamtes bezahlen, allerdings unter Vorbehalt.

Ansonsten ja geht es mir soweit wieder gut. Irgendwie ist das "wahre Leben" ein bißchen gegen mich. Wie gut nur, dass ich grundsätzlich ein positiver Mensch bin  :thumbup:

Ich hatte im letzten Jahr einen etwas üblen Unfall im Bus, quasi als Fahrgast mit leider bösen Folgen (Abriss aller Bänder/Sehnen die eine Schulter so zu bieten hat). Hier hatte ich die Hoffnung, dass die Berufsgenossenschaft eintreten wird, hat sie aber nicht getan wegen einer "Vorerkrankung", die letztlich eigentlich jeder hat bzw. jeden treffen kann: Kalkschulter. Also habe ich die ganzen Nebenkosten aus eigener Tasche tragen dürfen ... das war nicht gerade wenig ... aber egal. Schulter ist dank einer Operation wieder hergestellt, mit den Einschränkungen muss und kann ich leben und wenn aua zu heftig wird, dann gibbet die Mittelchen :-)

Ich arbeite immer noch sehr viel, aber wer tut das nicht :-)

@Insokalle  :thumbup:

Danke auch Dir für die Infos. Verfahren läuft beim Finanzgericht. Steuerberater hatte ich bislang nicht, habe die Erklärungen immer mit Hilfe von Wiso-Software erstellt.

Die Sachverständige muss das Gutachten über meinen Sohn bis Ende August 2012 bei Gericht vorlegen, das sieht also erst einmal so aus, als würde doch noch in diesem Jahr eine Entscheidung getroffen werden können. Ich selbst als auch der Betreuer sind schon gespannt was das Gutachten ergeben wird.

Ich halte Euch hier weiterhin auf dem Laufenden.

Ganz liebe Grüße an die andere Rheinseite  :smoke:

und auch natürlich ganz liebe Grüße @Insokalle  :cool:

MissTraut
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misstraut2011

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Hallo zusammen ...

was für ein Tag ... heute war der Gerichtstermin beim FG und was soll ich Euch sagen :

                       Ich habe den Prozess gewonnen

Ich hoffe jetzt nur noch, das endlich mal Ruhe eintreten kann. Seit Jahren dieser ewige Kampf mit irgendwelchen Behörden. Selbst ich bin jetzt mittlerweile des Kämpfens müde geworden.

Das im Juli erstellte Gutachten war so eindeutig, auch wenn da schon wieder nicht die Worte "auf Dauer erkrankt" vorkamen. Die Gutachterin sprach von "auf unbestimmte Zeit" und auf keinen Fall in der Lage, zu arbeiten, auch keine 15 Stunden in der Woche. Sie hat auch sehr deutlich aufgeführt, dass man ihn auf keinen Fall in solche Maßnahmen stecken sollte, bei seiner Verfassung sei eher damit zu rechnen, dass er sich noch mehr zurück ziehen würde, wenn nicht sogar in seiner Angst und Verzweifelung den Weg des Freitodes wählen würde ...

Die Richterin gab mir am Schluß noch den Hinweis, dass das Versorgungsamt aufgrund des Gutachtens den Grad der Behinderung nach oben setzen müsste. Schaun wir mal, darum muss sich der Betreuer kümmern.

Falls Interesse am Urteil besteht, dann kann ich das gerne hier einstellen sobald es mir vorliegt.

Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung und Ratschläge. Es hat mir Kraft gegeben.

Ganz liebe glückliche Grüße
MissTraut
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ThoFa

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Aha, Du warst es also, die das Feuerwerk ob de schäl sick veranstaltet hat.  :wink:

Glückwunsch.  :thumbup:
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Insokalle


na also, geht doch
nur weiter machen, aufgeben kann jeder

ein paar Sätze zur Begründung würden mich schon interessieren
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misstraut2011

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Hallo zusammen  :cheesy:

@Insokalle: weitermachen kann aber auch jeder ... man muss es nur wollen, auch wenn es manchmal sehr schwer ist  :thumbup:

Zur Begründung der Entscheidung wurde eben das neue Gutachten herangezogen und der Umstand, das dort eben geschrieben stand: "auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen und auch nicht in der Lage, stundenweise zu seinem Lebensunterhalt beizutragen". Die Familienkasse hätte gerne die Worte "auf Dauer" in den vorherigen Gutachten als auch in dem neuen GA gehabt. Die Richterhin hat aber klar hervorgehoben, dass eben "auf unbestimmte Zeit" gleichzusetzen sei. Im übrigen könne man bei dem Krankheitsbild bzw. bei der Diagnose auch davon ausgehen, dass dies dauerhaft sein wird.

Zum anderen spielte auch das derzeitige "Einkommen" eine Rolle. Damit liegt mein Sohn, wenn auch nur knapp, unterhalb der Grenze dessen, was er mtl. "verdienen" könnte. Auch hier wieder von der Richterin eine klare Entscheidung für mich.

Ich werde das Urteil sicher in den nächsten Tagen bekommen und dann kann ich es mal einstellen.

Ja ich muss sagen, nach dieser Entscheidung geht es mir deutlich besser. Auch wenn ich selbst nichts davon habe, ausser eben dass ich die gezahlten Gerichtskosten zurückbekomme, es hat mir einmal mehr gezeigt, dass man sich eben nicht alles gefallen lassen muss, das Wort der Behörden eben nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein kann.

Witzigerweise habe ich gerade zum Wochenende noch Post vom Finanzamt bekommen: Dort wird nach dem Sachstand des Verfahrens nachgefragt. Ist schon seltsam, in den letzten Jahren habe ich monatelang auf Antwort auf meine Erklärungen warten dürfen, oftmals dann noch lange auf die Auszahlung ... nun wollten sie ja eigentlich Geld (wenn auch nicht sehr viel) von mir und schon wird erstaunlich schnell reagiert. Ich bin mal gespannt, wie diese Behörde nun mit meinen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid umgehen wird. Jedenfalls ist die Begründung: Wenn Familienkasse nicht anerkennt dann wir auch nicht mit der Gerichtsentscheidung hinfällig.

Die Richterin gab mir zum Ende der Verhandlung noch zu verstehen, dass aufgrund des Gutachtens jedenfalls auch das Versorgungsamt den Behinderungsgrad deutlich nach oben setzen müsste, ob dies sogar rückwirkend möglich wäre, konnte sie mir so direkt nicht sagen. Ich werd jedenfalls den Beteuer darüber informieren, dass er sich ggfs. auch dafür einsetzen sollte.

Mir ist schon klar, dass die Familienkasse regelmässig Einkommensnachweise von meinem Sohn fordern wird. Das ist aber nicht das Problem. Wenn sich die Situation so darstellen sollte, dass die aufgrund dessen nicht mehr zahlen müssen, dass ist das auch korrekt.

Sodele, hier "op de schäl sick" ist traumhaftes Wetter und ich verzieh mich jetzt nach draussen  :cool:

Allen hier noch ein schönes Rest-Wochenende
MissTraut
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