Hallo zusammen

@Insokalle: weitermachen kann aber auch jeder ... man muss es nur wollen, auch wenn es manchmal sehr schwer ist :thumbup:
Zur Begründung der Entscheidung wurde eben das neue Gutachten herangezogen und der Umstand, das dort eben geschrieben stand: "auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen und auch nicht in der Lage, stundenweise zu seinem Lebensunterhalt beizutragen". Die Familienkasse hätte gerne die Worte "auf Dauer" in den vorherigen Gutachten als auch in dem neuen GA gehabt. Die Richterhin hat aber klar hervorgehoben, dass eben "auf unbestimmte Zeit" gleichzusetzen sei. Im übrigen könne man bei dem Krankheitsbild bzw. bei der Diagnose auch davon ausgehen, dass dies dauerhaft sein wird.
Zum anderen spielte auch das derzeitige "Einkommen" eine Rolle. Damit liegt mein Sohn, wenn auch nur knapp, unterhalb der Grenze dessen, was er mtl. "verdienen" könnte. Auch hier wieder von der Richterin eine klare Entscheidung für mich.
Ich werde das Urteil sicher in den nächsten Tagen bekommen und dann kann ich es mal einstellen.
Ja ich muss sagen, nach dieser Entscheidung geht es mir deutlich besser. Auch wenn ich selbst nichts davon habe, ausser eben dass ich die gezahlten Gerichtskosten zurückbekomme, es hat mir einmal mehr gezeigt, dass man sich eben nicht alles gefallen lassen muss, das Wort der Behörden eben nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein kann.
Witzigerweise habe ich gerade zum Wochenende noch Post vom Finanzamt bekommen: Dort wird nach dem Sachstand des Verfahrens nachgefragt. Ist schon seltsam, in den letzten Jahren habe ich monatelang auf Antwort auf meine Erklärungen warten dürfen, oftmals dann noch lange auf die Auszahlung ... nun wollten sie ja eigentlich Geld (wenn auch nicht sehr viel) von mir und schon wird erstaunlich schnell reagiert. Ich bin mal gespannt, wie diese Behörde nun mit meinen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid umgehen wird. Jedenfalls ist die Begründung: Wenn Familienkasse nicht anerkennt dann wir auch nicht mit der Gerichtsentscheidung hinfällig.
Die Richterin gab mir zum Ende der Verhandlung noch zu verstehen, dass aufgrund des Gutachtens jedenfalls auch das Versorgungsamt den Behinderungsgrad deutlich nach oben setzen müsste, ob dies sogar rückwirkend möglich wäre, konnte sie mir so direkt nicht sagen. Ich werd jedenfalls den Beteuer darüber informieren, dass er sich ggfs. auch dafür einsetzen sollte.
Mir ist schon klar, dass die Familienkasse regelmässig Einkommensnachweise von meinem Sohn fordern wird. Das ist aber nicht das Problem. Wenn sich die Situation so darstellen sollte, dass die aufgrund dessen nicht mehr zahlen müssen, dass ist das auch korrekt.
Sodele, hier "op de schäl sick" ist traumhaftes Wetter und ich verzieh mich jetzt nach draussen

Allen hier noch ein schönes Rest-Wochenende
MissTraut