Hallo Fenchurch,
Leider habe ich das Gefühl, dass die Kollegen damit ein wenig überfordert sind und nicht unbedingt alles richtig berechnet haben. Ich würde das daher gerne wieder rückgängig machen und lieber selbst mit dem IV verhandeln.
Mit dem IV "verhandeln" ist wohl etwas unglücklich formuliert und ich nehme an, dass horst69 deshalb so vehemend mit dem Hinweis
Da gibt es nichts zu verhandeln, die Tabelle steht fest !
darauf geagiert hat

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Sie meinen sicher, doch selber an den IV überweisen, bzw. die alte Vereinbarung, dass die Perso überweist, rückgängig machen.
Also bleibt nur, den IV kontaktieren und um Erlaubnis bitten, denn Der muss ja dann die Perso informieren

Wenn Sie Zweifel haben, dass falsch berechnet und überwiesen wird, dann können Sie das doch selber überprüfen.
Zum Beispiel dadurch, ob es Differenzen gibt, zwischen dem was die Pfändungstabelle "sagt" und das was auf Ihrem Konto landet.
Dazu gibt es zahlreiche Gehaltsrechner, z. B. von der Barmer, auch wenn man nicht dort versichert ist, die Ergebnisse variieren mit anderen Rechnern nur um ct Beträge.
Auch gibt es Bestimmungen darüber, was und wieviel von Sonderzahlungen ( Weihnachts- Urlaubsgeld oder Ü.Stunden), angerechnet, bzw. pfändungsfrei gestellt werden kann/darf.
Ich habe das von Anfang an gemacht und so festgestellt, dass der AG über ein halbes Jahr falsch, nämlich immer zuviel überwiesen hat

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Allerdings muss ich sagen, dass ich unheimliches Glück mit meiner Treuhänderin hatte. Sie hat mir komplett das zurücküberwiesen, was zuviel gepfändet wurde und das war ein 3 stelliger Betrag!
Aber das ist nicht selbstverständlich, sondern good will :wow:
Was horst69 schreibt, trifft nicht in jedem Fall zu, auch wenn es dafür eine Bestimmung gibt.
Wenn sich Ihre Perso wirklich verrechnet hat und falsch abführt, haftet er auch!
In diesem Falle wären Sie fein raus.
Bei mir weigerte sich die Betreuerin (RAin) meines AG´s, mit der Begründung, sie müsse sonst dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen, warum sie wegen mir quasi nochmal Geld rausziehen müsste und die Blöße wollte sie sich nicht geben.
Naja, jetzt ist es egal, meine Inso war am 23.10.12 lt. Beschluß fertig :juchu:.
D.h. ich muss noch den Pfändungsbetrag für Oktober auskehren, aber da muss ich noch warten,weil ich das Oktobergehalt, bzw. die Abrechnung jetzt erst bekomme.
Dann noch ein bisschen zittern, wegen der offiziellen RSB, bzw. ob ein Gläubiger Einwände erhebt.
Obwohl, zittern muss ich wohl nicht, bin ja meinen Obliegenheiten nachgekommen :thumbup:
Aber um nochmal auf falsche Berechung und Haftung zurückzukommen, wenn zuwenig überwiesen wurde, dann ist das nicht das Problem des Schuldners, allerdings, wenn zuviel überwiesen wurde, dann ist es weg, wenn die Masse erst mal verteilt ist

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Und ob der AG freiwillig "doppelt" bezahlt, wage ich zu bezweifeln. :whistle:
Wobei sich mir jetzt die Frage aufdrängt.....Warum erst nach 5 Jahren Zweifel aufkommen :gruebel: :dntknw:
liebe Grüße
Roja