Hallo,
ich bin derzeit in der WVP. Nun plane ich für die Zeit danach, heisst ich möchte bei der IHK einen Weiterbildungkurs besuchen. Der Kurs beginnt im Mai und die WVP endet ca. im November diesen Jahres. Weiter wäre die Weiterbildung berufsbegleitend und hätte somit keinen Einfluss auf meine Pfändungsbeträge. Führe derzeit monatl. ca. € 400,- ab. Nun die Frage, hat ein Antrag auf Meister-Bafög Aussicht auf Erfolg? Muss ich meinen Treuhänder informieren bzw. ist dieser in irgendeiner Weise zu involvieren? Wie sieht es mit dem KfW Darlehen aus? Ist die Förderung vollständig pfändungsfrei?
Vielen Dank!
Warum wollen Sie Meisterbafög beantragen?
Ich habe gerade mal auf der Seite des BMBF nachgesehen. Meisterbafög gibt es danach für:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Vollzeitlehrgängen erhalten für nach dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
675 € für Alleinstehende ohne Kind 229 € Zuschuss/ 446 € Darlehen
885 € für Alleinstehende mit einem Kind 334 €/551 €
890 € für Verheiratete 229 €/661 €
1.100 € für Verheiratete mit einem Kind 334 €/766 €
1.310 € für Verheiratete mit zwei Kindern 439 €/871 €
Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhämgig) dieser Betrag auf 210 Euro € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind.
Bei
Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.
Sie schreiben, dass Sie die Weiterbildung neben dem Beruf machen. Dann ist das weder eine Vollzeit- noch eine Teilzeitmaßnahme und Sie haben nach meiner Meinung keinen Anspruch auf Bafög.