Hallo,
eines ist sicher ThoFa ist ein Glückskind , alles lief Prima und Probleme wie oft hier angesprochen gehören zum Job eines TH.
Nö, ThoFa hat gar keine Insolvenz gemacht... Bevor man User in einem Beitrag erwähnt, sollte man sich vielleicht mal damit beschäftigen, wer diese überhaupt sind. :whistle:
Ist es so schwer zu verstehen das viele einfach Pech hatten und nicht so einen netten TH / IV wie in deinem Fall ?
Es gibt keinen "meinem Fall".
Mir geht´s darum herauszufinden, was die TE überhaupt von Ihrer THin will. Wenn sie etwas über ihr Verfahren wissen möchte, dann soll sie bitte Akteneinsicht nehmen. Ist dieses aufgrund der Entfernung nicht möglich, kann sie a) das Gericht bitten Kopien zu senden (was das Gericht i.d.R. nicht machen wird) oder b) einen Anwalt bitten Akteneinsicht zu nehmen und sich daraus Kopien machen. Die THin muss ihr keine Kopien zu senden.
Atteste sende ich der THin nur dann zu, wenn sie gem. § 295(1) 3. InsO danach fragt. Ruft die THin daraufhin an und fängt an "zu schreien" lege ich auf und gut ist.
Sollte nunmehr ein Gläubiger der Meinung sein, dass er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann, bekommt man als Schuldner die Möglichkeit zur Stellungsnahme. Hat man nicht gegen die Obliegenheiten verstoßen, muss man auch nicht befürchten, dass einem die RSB versagt wird.
Wir brauchen uns hier nicht darüber zu unterhalten, dass IV/TH teilweise völlig am Gesetz vorbei handeln. Man sollte sich das Leben aber auch nicht selber schwer machen.
MfG
ThoFa