Hallo Liebe Gemeinde,
bin neu in diesem Forum und muss erst mal ein großes Lob aussprechen, an die vielen nützlichen Tipps die hier gegeben werde.
Kurze Vorgeschichte zu mir.
Im März 2006 bin ich in die Regelinsolvenz gegangen. War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und habe ALG2 bezogen und ein Nebengewerbe. Das Nebengewerbe habe ich auf anraten des Insolvenzverwalters auch abgemeldet.
Habe mich an den Obliegenheit gehalten und mich auch schriftlich um eine Arbeitsstelle bemüht. Gehe seid 2009 einem Minijob nach, wo ich ca. 208€ monatlich verdiene. Habe den Maler und Lackierer erlernt und musste 1999 eine Umschulung machen wegen einer schweren Bandscheibenvorfalls zum Automobilkaufmann. Habe seid der Umschulung 2001 bis heute nur 1 ¾ Jahr voll gearbeitet. Bin heute 47 Jahre alt.
2010 habe ich wieder ein Nebengewerbe eröffnet um der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Habe das meinem Treuhänder auch mitgeteilt und dem Gericht. Hatte vorab, bevor ich das Nebengewerbe angemeldet habe mich noch mal beim Treuhänder wegen dem Fiktiven Einkommen erkundigt wie dieses berechnet wird. Da ich am Anfang kaum Gewinne erwirtschaften werde. Muss ja erst mal anlaufen das ganze.
Hatte dann vom Treuhänder ein Schreiben bekommen wo ich mich nach § 35 Abs. 2 S. 2 i.V.m. §295 Abs.2 Inso eine Abführungspflicht habe. Sie sind demnach verpflichtet aus den monatlichen Gewinnen nach Steuern zuzüglich der Einnahmen aus den Monatlichen sozialen Leistungen die Pfändbaren Beträge auf das Anderkonto zu zahlen.
Habe das dann so verstanden. Wenn ich alles zusammen ziehe Minus Ausgaben und Minus Steuern. Was da über der Pfändungsgrenze liegt muss ich abführen.
Das Nebengewerbe läuft nicht gut. Umsatz sehr gering und mache Verlust.
Habe Mit ALG2 und dem Minijob 726€. Wo von dann Miete und Lebenserhaltungskosten und Kosten für das Nebengewerbe bezahlt werden müssen. Habe mich aber auch weiter hin auf Stellen beworben.
Es wurden bis heute Zahlungen geleistet an den Treuhänder von ca. 3350€ seid der Eröffnung der Insolvenz. Gesamtschulden ca. 25.000€
So nun zu meiner Frage.
Ich habe am 10.6 ein Schreiben des Treuhänder bekommen.
Wo er schreibt.
Aufgrund Ihrer Selbständigen Tätigkeit sind Sie als Insolvenzschuldner dazu gesetzlich verpflichtet Ihre Gläubiger durch Zahlung an den Treuhänder so zu stellen, wenn Sie in dem gesamten Zeitraum der Selbständigkeit ein eingemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären. (vgl. § 295 Abs. 2 Inso)
Maßgeben für die Höhe der von Ihnen zu leistenden Zahlungen ist in hypothetisches Einkommen aus einer angemessenen nicht notwendigerweise der selbständigen Tätigkeit entsprechenden Dienstverhältnis.
Welches Dienstverhältnis angemessen wäre, richtet sich dabei insbesondere nach Ihrer Ausbildung und Vortätigkeiten.
Um Ihre Obliegenheit gem. ³ 295 Abs. 2 InsO ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen Sie also zunächst das fiktive Einkommen für die gesamte Laufzeit ermitteln und sodann den sich darauf ergebene pfändbaren Betrag auf das von mir verwaltete Anderkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Obliegenheit bis zum Ende der Wohlverhaltsperiode besteht und von Ihnen bis dahin eigenständig zu erfüllen ist.
Um Ihnen die Erfüllung dieser Pflicht möglich zu machen, fordere ich Sie in meiner Funktion als Treuhänder bereits jetzt auf, mir Ihr fiktives berechnetes Gesamteinkommen für den Zeitraum 01.10.2010 bis heute (Was hätte Sie verdient, wenn Sie in der zeit einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgegangen wären?) mitzuteilen und die entsprechenden Beträge bereits jetzt auf das Anderkonto zu überweisen.
Zur Erledigung habe ich mir den 24.06.2011 vermerkt.
Ferner weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass Ihnen bei Verletzung der Obliegenheitspflicht die Versagung der Restschuldbefreiung droht.
Nun weiß ich gar nicht was ich dem Treuhänder antworten soll und Angst das ich die RSB versagt wird.
Hoffe das mir einer was hierzu schreiben kann. Wäre sehr dankbar.
Gruß Rio