"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?  (Gelesen 4956 mal)

Insokalle

Re: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?
« Antwort #20 am: 18. Januar 2012, 10:53:40 »

Wie sind denn die Daten in dem anderen Verfahren? Falls identisch, wäre ja auch dort die Nachtragsverteilung zulässig. Wegen der geschilderten Gesamtgläubigerschaft wohl auch über den Gesamtbetrag. Trotzdem könnten Sie an das Gericht schreiben und darauf hinweisen (Variante a). Mal sehen, wie die Entscheidung ausfällt.

An welchen TH hat der Vermieter ausgezahlt? Mich amüsiert ein wenig der Gedanke, beide TH aufeinander loszulassen, wenn es nicht gerade derselbe in beiden Verfahren ist.

Gespeichert
 

ch-ev888

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re: Nebenkosten an TH obwohl unfändbar?
« Antwort #21 am: 18. Januar 2012, 11:07:06 »

Naja rechtslage sieht da genau so aus in Wh und TH will die Nebenkosten auch haben nur er hat begriffen das er nur max die hälfte haben kann.

Ja die vorstellung hatte ich auch schon wär super  :respekt:
Naja hab dem Ag jetzt geschrieben das TH eine falsche summe angegeben hat. Mal schauen was raus kommt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz