Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine dringende Frage:
Ein Bekannter befindet sich in der Wohlverhaltensperiode seines Regel-Insolvenzverfahrens.
Die kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu gegründete kleine Firma (war auch vom Insoverwalter genehmigt und freigegeben) hat jetzt schon wieder zu neuen Schulden und neuen Vollstreckungen usw. geführt.
Zur Zeit ist er angestellt tätig, ihm verbleibt aber nur der Pfändungsfreibetrag zum Leben.
Er erhält jetzt unterschiedliche, sich widersprechende Aussagen:
Einmal heißt es, der Fakt der neuen Schulden alleine gefährdet die Restschuldbefreiung nicht, denn dafür müßten Versagensgründe nach §290 InsO vorliegen.
Ein anderes Mal heißt es wieder, die neuen Schulden könnten zur Versagung führen und er solle sich dringend mit seinen neuen Gläubigern einigen.
Was ist richtig?
Ich sehe folgende Problematik: Den Pfändungsfreibetrag gibt es aus gutem Grund, nämlich dass auch ein Schuldner noch in der Lage sein soll, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Wenn er aber jetzt von seinen neuen Gläubigern gewzungen wird bzw. von selbst, um nicht die RSB zu gefährden, von diesem Geld Schulden abbezahlt, muß er auf der anderen Seite für Wohnen und Essen wieder neue Schulden machen und kommt dadurch nie aus der "Gefahrenzone", dass ihm die RBV versagt werden könnte.
Wäre es ein Weg, das Insolvenzverfahren selber "platzen" zu lassen um dann nach 10 Jahren einen neuen Antrag zu stellen, der dann alte und neue Schulden umfassen könnte?
Es wäre Spitze, wenn hier jemand einen Rat geben könnte!
Vielen Dank!