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Autor Thema: Pfändung vermögenswirksamer Leistung während der Insolvenz  (Gelesen 2992 mal)

Tigremonster

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Hallo.

Mein (Regel) Insolvenzverfahren ist eröffnet. Soweit sogut. Allerding wurden mir jetzt auch die gesamten VWL gepändet. Diese wurden ausschließlich vom Arbeitgeben gezahlt.

Ich hatte bereits ein halbes Jahr vor der Insolvenz, Gehaltspfändung. Da zählte die VWL des Arbeitsgebers nicht mit zu den pfändbaren Bezügen.

Jetzt schon. Warum dass?

Heißt dass dass es die nächsten 6 Jahre keinen Sinn macht vom Arbeitgeben VWL zu bekommen, da es eh gepfändet wird ?

Wie verhält es sich während der Insolvenz mit Pensionskasse des AG für die Rente? Sprich Gehaltsumwandlung. Darf ich dass jetzt nicht mehr?

Danke für Eueren Rat.
Übrigens ist dies ein tolles Forum.[addsig]
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ThoFa

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Pfändung vermögenswirksamer Leistung während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 16. Januar 2007, 14:42:26 »

Hallo,

sofern es sich bei der VWL nicht um die Riesterrente handelt, ist sie pfändbar. Die Direktversicherung ist nicht pfändbar, da Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist. Wenn Sie aber nund nach - Eröffnung des Insovenzverfahrens eine abschließen - kann der IV verlangen, dass diese aus dem nichtpfändbaren gezahlt wird.

MfG

ThoFa[addsig]
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paps

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Pfändung vermögenswirksamer Leistung während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 16. Januar 2007, 22:05:24 »

Zitat:


..kann der IV verlangen, dass diese aus dem nichtpfändbaren gezahlt wird.


nur zum Verständnis für den Fragenden.

Durch die Pensionskasse wird das Bruttogehalt um den Betrag x gemindert.
Somit mindert sich das Netto entsprechend und die Gläubiger werden dadurch schlechter gestellt werden.
Dies wäre dann nicht im Interesse des IV/TH als Vertreter Ihrer Gläubiger.
Die Differenz zum bisherigen pfändbaren Betrag  müßten Sie also unter Umständen zusätzlich aus dem nun neu berechneten Unpfändbaren aufbringen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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