Glückwunsch fürs Durchhalten, habs auch geschafft,es ist ein saugeiles Gefühl den Beschluß über die Restschuldbefreiung in der Hand zu halten. Letzten Montag (18.10.2013) lage er im Briefkasten, es dauert aber dann noch 14 Tage bis er rechtskräftig ist. Ist aber m.E. unbedeutend, da die "Party" beendet ist.
Meine erste "Amtshandlung" war die wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland mit einem Auskunftersuchen zu belästigen. Zu dem jeweiligen Fax fügte ich noch den Beschluß an, mit der Bitte um Erfassung.
Hintergrund:
Die Veröffentlichung über den Stand v. Insoverfahren kann bis zu einem 1/4 Jahr dauern. Will heißen, dass im schlechstesten Fall meine Schufa erst Ende 2018 bereinigt wäre.
Hier ein Link zu den wichtisten Wirtschaftsauskunfteien:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/15_NovelleAuskunfteien.htmlHier kann man sich ein PDF herunterladen und ergänzen, ich habe es um punkt 6 ergänzt mit der Bitte der Berücksichtigung des Beschlußes des Amtsgericht [
Stadt] v. --.--.----. Das ganze habe ich an die jeweiligen Auskunfteien gefaxt. Nummern kann man googeln oder auf den Internetseiten finden.
Btw:
Ich möcht mich bei den Fornbetreiber bedanken die diese Möglichkeit zum Austausch bieten. Hier sind keine Kapitäne sondern Admirale am Ruder. Danke.
Auch Anregungen u. Tips von "Laien" waren oft Hilfreich und interessant.
Ich konnte durch Beschlüsse erreichen, dass der Selbstbehalt, hier 400,00 € p. A., bei der PKV, den geldwerten Vorteil (Firmenwagen monatl. 440,00 €) Software zum erstellen des Lonsteuerjahresausgleich (WISO) über 4 Jahre von der Pfändung ausgenommen wurden.
Man kann bei Gericht mit Höflichkeiten, Anstand und ordenlichen Begründungen viel erreichen.
Ich werde dem Forum auch weitehin treu bleiben, vielleicht kann ich auch einige Tips weitegeben. Allen die noch im Verfahren sind oder es erwägen kann ich nur sagen, durchhalten Pobacken zusammen kneifen am Ende des Horizont ist die Sonne.
Sonntagsflieger