Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Brechnung des pfändbaren Einkommens mit der Zahlung der Jahressondervergütung im Dezember.
Meine Lohnabrechnungen schicke ich selbst zum TH, und musste auch noch nie einen pfändbaren Betrag überweisen. Mein monatliches Brutto ist 2150€ + einen steuerfreien Zuschuss für die Kinderkrippe von 340€. Das zusammen ergibt bei Steuerklasse 1 und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ein Netto von 1443€ + 340€ Zuschuss. Ich bin 2 Kindern unterhalspflichtig.
Die große Frage stellt sich mir bei meiner Lohnabrechnung im Dezember. Da kommt eine Jahressondervergütung von 3000€ Brutto hinzu, was bedeuten wird das ich ein Brutto von 5150€ + 340€ Kinderkrippe bekommen werde. Mit einem Gehaltsrechner habe ich jetzt erechnet das dies 2943€ Netto + 340€ Kinderkrippe ergibt. Wenn ich jetzt die Pfändungstabelle betrachte, müsste ich bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern 547,01€ abführen, womit 2396€ + 340€ Zuschuss übrigbleiben würde??? Kann ich das so rechnen, oder wird die Jahressondervergütung anders behandelt als Arbeitslohn ??? Sie wird nämlich als JSV in der Abrechnung aufgeführt. Oder wird die JSV wie Weihnachtsgeld behandelt = 500€ bleiben bei mir ??? :dntknw:
Bin wirklich über jeden Tip dankbar. Mein Rechtsbeistand hat mir zwar auf dem Weg in die Insolvenz geholfen, ich habe auch einen Haufen Geld bezahlt damit er mich auf dem "ganzen" Weg begleitet, aber ich bekomme ihn nicht mal mehr an das Telefon, und auf E-Mails auch leider keine Antwort um solche Fragen beantwortet zu bekommen.
mfg zockerman