Hallo,
heute war mein erster Tag bei einem neuen Arbeitgeber... :juchu:! Nun ist das der erste AG seit meiner Insolvenz, bei dem ich mit meinem IV vereinbart habe, den AG nicht zu informieren, da mir dies eventuell für eine Verlängerung des Vertrages im Wege stehen könnte und außerdem hat der AG im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine Pfändungen abführt...nun gut sei es drum (ich hoffe der IV hält sich daran, habe natürlich keine schriftliche Bestätigung des IV).
Ich habe also meinem IV schriftlich mitgeteilt, wie schon die letzten Jahre meine Lohnzettel monatlich abzugeben und nun: "NEU": eventuell pfändbares Einkommen sofort auf das Anderkonto selbst abzuführen.
Nun ja, ich bekomme ganz normal Gehalt und liege unter der Pfändungsgrenze mit ca. 900 € netto (keine Unterhaltspflichtigen Personen). Somit dürfte das also alles kein Problem sein in normalen Monaten.
Nun zum "Problem": 2mal im Jahr erhalte ich eine Gewinnausgleichszahlung von meinem Arbeitgeber, natürlich weiß ich noch nicht wie hoch die sein wird (variabel), aber ich werde deutlich über der pfändbaren Grenze liegen. Das diese abgeführt werden muss, weiß ich. Meine Problem bei der Ganzen Sache ist, ich weiß nicht, was ich genau behalten darf. Und was abgeführt werden muss. Klar ist mir Bsp.:
alles ca.:
Monat mit Gewinnausgleichzahlung:
1200 Brutto
900 Gewinnausgleichzahlung Brutto
= 2100 Brutto
= 1400 netto
= abzuführen 290 € laut Tabelle
Monat ohne:
1200 Brutto
=900 € netto
= 0,00 abzuführen
So, aber da es ja heißt, Gewinnausgleichszahlungen und dergleichen sind pfändbar und dürfen nicht selbst behalten werden, stellt sich mir die Frage: Muss ich nicht komplett alles abführen, also als würde ich die Gewinnausgleichzahlung gar nicht bekommen und somit mit meinen üblichen 900 € netto nach Hause gehen oder darf ich egal was ich zusätzlich bekomme, wirklich bis zur Pfändungsgrenze alles behalten, also in diesem einem Monat dann ca. 1100 €?
Sorry für Rechtschreibung und Grammatik!