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Autor Thema: Fahrgeld und Verpflegungsgeld von Zeitarbeitsunternehmen  (Gelesen 6320 mal)

Rub

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Hallo Leute,

ich bin neu hier! Habe da eine Frage an euch. Hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.

Ich fange morgen in einer neuen Zeitarbeitsfirma das arbeiten an. Bekomme im Monat ca. 1050,- Netto und ca. 200 € Fahrgeld und Verpflegungsgeld. Darf ich diese 200 € als Single behalten oder wird mir das Geld weggenommen? Ich fahre mit dem ÖNV zur Arbeit und eine Strecke dorthin beträgt 22 km.  Meine Privatinsolvenz hat gerade erst angefangen.
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ThoFa

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Re: Fahrgeld und Verpflegungsgeld von Zeitarbeitsunternehmen
« Antwort #1 am: 28. Mai 2007, 22:48:21 »

Hallo,

zunächst mal Glückwunsch zum neuen Job. Oft ist der Weg über eine Zeitarbeitsfirma, derjenige der zu einer festen Anstellng führt, dazu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Fahrgeld und Verpflegungsgeld sind nicht pfändbar, wobei ich nicht so fit bin mit Zeitarbeitsfirmen, vielleicht ein anderer ?

MfG

ThoFa

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