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Autor Thema: Restschulden nach Hausverkauf durch "Dingliche Unterwerfung" ?  (Gelesen 1896 mal)

roschmi

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Hallo,

ich habe nach dem Verkauf meines Hauses noch Fragen.
Nach Trennung von meiner berechnenden Ex und dem daraus resultierendem finanziellen Absturz mußte ich in die PI gehen. Seit 2009 geschieden (zum Glück  juchu) und trotz Mitkreditnehmer war es für Sie nicht nötig in die PI zu gehen.

- PI seit 03/2008 WVP seit 08/2010
- Haus gehört mir und meiner Ex zur Hälfte (ich PI meine Ex nicht)
- Haus wurde aus Masse freigegeben (in Tabelle ca 125.000 €)
- Verkauf stand an und Gläubiger verlangte "Dingliche Unterwerfung" (notariel beglaubigt Januar 2010) über je 50.000 € von beiden Eigentümern
- Haus vor anstehender ZV für 90.000 € frei verkauft
- Gläubiger verzichtet nicht auf Restforderung (mittlerweile ca 138.000€, da Ex auch nie was zahlte aber darin lebte)

Was heißt das für mich?
Kann ich trotz der "Dinglichen Unterwerfung" mit der RSB rechnen oder für wieviel bin ich haftbar zu machen?

Über eine oder mehrere Antworten bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
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Insoman

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Re: Restschulden nach Hausverkauf durch "Dingliche Unterwerfung" ?
« Antwort #1 am: 11. Mai 2012, 13:37:21 »

Die dingliche Unterwerfung ist in ihrem Fall die Berechtigung des Gläubigers, sich aus dem Grundstück zu bedienen.
Mit Ihrer persönlichen Haftung hat das nichts zu tun.
Ihre RSB wirkt auf sämtliche, vor Eröffnung bestehenden Forderungen, einschl. Kosten/Zinsen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

roschmi

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Re: Restschulden nach Hausverkauf durch "Dingliche Unterwerfung" ?
« Antwort #2 am: 12. Mai 2012, 13:46:23 »

Vielen lieben Dank für die Antwort. Mir gehts gleich besser  :biggrin:
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