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Autor Thema: Schmerzensgeld  (Gelesen 2489 mal)

sastb

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Schmerzensgeld
« am: 16. September 2008, 18:07:22 »

Hallo,

befinde mich seit November 2007 in WVP. Jetzt erhalte ich Schmerzensgeld in Höhe von 2000,00 €, darf ich das behalten oder muss ich es an den Treuhänder abführen?

Gruß

sastb
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ThoFa

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Re: Schmerzensgeld
« Antwort #1 am: 16. September 2008, 19:24:43 »

Hallo,

behalten, sofern Sie sich tatsächlich in der WVP befinden.

MfG

ThoFa
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