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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietvertrag unterschrieben  (Gelesen 4343 mal)

Just

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Mietvertrag unterschrieben
« am: 04. Juli 2011, 10:12:34 »

habe gestern einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Es war ein ganz normaler Vertrag ohne irgendwelche Auskunftsverpflichtungen etc. Eine Selbstauskunft + Schaufa wurde nicht gefordert.
Ich habe den Mietvertrag unterschrieben und habe von der Inso nix gesagt. Finaziell ist das überhaupt kein Problem für mich, Vormieter hat immer seine Miete bekommen - es gab nie Probleme ...jetzt lag ich heute Nacht im Bett und habe mir Gedanke gemacht ...was ist, wenn ich den alten Mietvertrag kündige und der neue wegen der Inso vielleicht angefochten wird ...dann habe ich gar keinen Mietvertrag mehr ...kann mir da in Bezug auf das neue Mietverhältnis was passieren?
Darf er ohne meine Einwilligung Infos von der Schufa oder Creditreform etc einholen?

LG
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Achdujeh

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 10:42:40 »

Es gibt m.W. nur einen Beschluss (LG Bonn?), in dem das Vorliegen von Mietschulden Grund war, das Verschweigen der Insolvenz beim Abschluss des Mietvertrages als Grund für eine Anfechtung/fristlose Kündigung zu sehen.

Liegen keine Mietschulden vor und wird nicht nach einem Insolvenzverfahren gefragt, muss es nach meinem Kenntnisstand auch nicht erwähnt werden.

Ich habe selber in einem Zivilprozess erlebt, dass der Richter (Leiter eines Amtsgerichtes) Versuche eines Anwaltes, das Nichterwähnen der Insolvenz zu bemäkeln, energisch abbügelte.

FG Achdujeh
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Insoman

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #2 am: 04. Juli 2011, 12:10:24 »

Sind Sie bereits in der WVP?
Im noch laufenden Insolvenzverfahren ist damit zu rechnen, dass der IV/TH dem neuen Vermieter anzeigt, dass entstehende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag nicht aus der Masse bedient werden können.
Wenn Sie für die alte Whg. Kaution hinterlegt haben, könnte dies bei Freiwerdung zum Problem werden (in der Inso droht die Pfändung)
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Just

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #3 am: 04. Juli 2011, 12:14:37 »

Sind Sie bereits in der WVP?
Im noch laufenden Insolvenzverfahren ist damit zu rechnen, dass der IV/TH dem neuen Vermieter anzeigt, dass entstehende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag nicht aus der Masse bedient werden können.
Wenn Sie für die alte Whg. Kaution hinterlegt haben, könnte dies bei Freiwerdung zum Problem werden (in der Inso droht die Pfändung)


Nein, seit drei Jahren in der WVP
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Fallera

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #4 am: 04. Juli 2011, 13:33:06 »

Darf er ohne meine Einwilligung Infos von der Schufa oder Creditreform etc einholen?

Schufa = Nein! Dafür braucht er Ihre Zustimmung.
Creditreform = Ja! Die gibt auch Auskünfte ohne Zustimmung des Schuldners.
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Kurt Cobain
 

Just

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #5 am: 04. Juli 2011, 14:17:45 »

Eine nachträgliche Auskunft wäre doch für den geschlossenen Vertrag unschädlich, oder?
Er hat nicht nach einer Selbstauskunft gefragt, wollte keine Schufa haben etc. Dann muss ich
doch nicht von mir aus sagen, dass ich in der WVP bin, oder? Anfechten könnte er den Vertrag nicht mehr, oder?
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Insoman

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #6 am: 04. Juli 2011, 17:42:02 »

Versuchen könnte er es in Anlehnung an - LG Bonn, 16.11.2005 - 6 T 312/05
Allerdings war der Sachverhalt dort deutlich schärfer angelegt:

- noch laufendes Inso-Verfahren
- Mietrückstände beim Vorvermieter
- Räumungstitel im Vormietverhältnis

Ich denke trotzdem, dass es keine Probleme geben sollte, wenn Sie Ihren Zahlungverpflichtung vertragsgemäß nachkommen.

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Achdujeh

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Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #7 am: 04. Juli 2011, 17:45:18 »

Versuchen könnte er es in Anlehnung an - LG Bonn, 16.11.2005 - 6 T 312/05
Allerdings war der Sachverhalt dort deutlich schärfer angelegt:

- noch laufendes Inso-Verfahren
- Mietrückstände beim Vorvermieter
- Räumungstitel im Vormietverhältnis

Ich denke trotzdem, dass es keine Probleme geben sollte, wenn Sie Ihren Zahlungverpflichtung vertragsgemäß nachkommen.
Wie ich schon geschrieben hatte, wird er allerdings bei den hier gegebenen Verhältnissen scheitern. Und wieso sollte er es tun? Er weiß doch gar nichts von der Insolvenz und wird, wenn regelmßig die Miete bezahlt wird, auch kaum davon erfahren.

FG Achdujeh



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tomwr

Re: Mietvertrag unterschrieben
« Antwort #8 am: 04. Juli 2011, 20:02:14 »

was ist, wenn ich den alten Mietvertrag kündige und der neue wegen der Inso vielleicht angefochten wird ...dann habe ich gar keinen Mietvertrag mehr ...kann mir da in Bezug auf das neue Mietverhältnis was passieren?

Der Vermieter ist doch froh, dass die Wohnung vermietet und er sich für einen Mieter entschieden hat. Abgehakt das Thema. Und wenn dann noch jeden Monat pünktlich die Miete kommt - wo sollte da das Problem liegen und warum sollte der Vermieter den Vertrag anfechten ? Wenn dann käm das eventuell für den Fall in Betracht, dass keine Miete (mehr) bezahlt wird und man so vielleicht schneller eine Räumungsklage durchbringen kann.

Vergiss Deine destruktiven Gedanken und freu Dich über die neue Wohnung.
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