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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerrückzahlung  (Gelesen 3192 mal)

OMMMM

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Steuerrückzahlung
« am: 29. Januar 2008, 17:01:39 »

Hallo ! :juchu:

Also mein Mann und ich haben gemeinsam die Lohnsteuerklasse 4.
Nun waren wir heute beim Lohnsteuerbüro und die haben uns gesagt das wir für 2006/2007 eine heftige Rückzahlung bekommen, da ich nicht gearbeitet habe und mein Mann zuviel Lohnsteuer und Soli bezahlt hat. :gruebel:
Wir haben im Januar 2007 beide Insolvenz beantragt und befinden uns in der Wohlverhaltensphase.
Der Steuerberater empfahl uns in die 3/5 zugehn damit mein Mann dann ca.150 € in Monat Netto mehr hätte. :neutral:
Nun meine Fragen  :wink:

1.Muss ich das den Insolvenzberater melden das wir Geld erstattet bekommen ?
Wenn ja bekommt er alles ?
2.Dann nur für das Jahr 2007 oder auch 2006 obwohl wir da noch nicht Insolvenz beantragt haben?
3.Arbeitet das Finanazamt mit den Insolvenzbüro zusammen,also erfahren sie das ich ein Ausgleich gemacht habe ? :rougi:


Ich danke euch schonmal für eure Antworten.

LG Ommmm
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Lutzk

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #1 am: 29. Januar 2008, 17:47:13 »

Hallo, wenn Sie in der sogenannten Wohlverhaltensphase sind, gehe ich mal davon aus, das dass Insolvenzverfahren ansich geschlossen ist.
Wenn dem so ist sollte grundsätzlich geklärt werden ob die Erstattung überhaupt abgegeben werden muss? :whistle:
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[der Weg ist das Ziel>der Anfang steht am Ende]
lutzk
 

OMMMM

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #2 am: 29. Januar 2008, 17:49:53 »

Hallo !

Ja das denken wir ja auch aber wir denken das der insolvenzberater sagen wird her mit dem geld den ich bekomm mein geld ja auch noch. :neutral:
Habe soviel schon versucht im Netz darüber zu finden aber leider vergebens aber trotzdem danke für die Antwort  :thumbup:
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paps

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #3 am: 29. Januar 2008, 18:27:28 »

Man könnte oben links bei "Suche" das Wort "Finanzamt" eingeben und hätte den ganzen Abend zu lesen.

Grundsätzlich gilt, dass nach Ende des Verfahrens die Erstattung bei Ihnen verbleibt, da diese nicht von der Abtretungserklärung der pfändbaren Bezüge erfasst ist.

In Ihrem Falle tendiere ich aber dazu, dass die Erstattung 2006 und anteilig für 2007 (Bis zur Aufhebung des Verfahrens) noch zu Masse geht.
Das ist zumindest die gängige Praxis, auch wenn man darüber geteilter Meinung sein kann.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #4 am: 29. Januar 2008, 23:07:36 »

Hallo,

unterstellt Sie sind tatsächlich in der Wohlverhaltensphase:

Nein Sie müssen dem Insolvenzverwalter (nicht "-berater") nicht über die Erstattung informieren.

Die Erstattungen 2006 und 2007 müssen nur dann an den Verwalter, wenn die Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Ist dem nicht so, verbleibt diese auch komplett bei Ihnen.

Eine Änderung der Steuerklasse und das damit verbundene höhere Nettogehalt des Mannes könnte kontraproduktiv sein. Unter Umständen wäre dann mehr bei Ihrem Mann an den Verwalter abzutreten.

Je nachdem wie hoch die Erstattung ist, könnte dieses aber dazu führen, dass Sie dies dem Gericht melden müssen. Es wird sodann geprüft, ob Sie die Verfahrenskosten zu bezahlen haben (§ 4b InsO). Dies gilt naürlich nur, sofern Ihnen die Kosten auch gestundet wurden.

MfG

ThoFa


« Letzte Änderung: 31. Januar 2008, 12:48:46 von ThoFa »
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OMMMM

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #5 am: 29. Januar 2008, 23:26:52 »

Hallo ThoFa  !

Vielen Dank für dein Beitrag. :thumbup:

Ja wir sind in der Wohlverhaltensphase.
Haben alles bekommen vom Gericht.

Also heisst das ich muss es nicht einmal den Verwalter melden das wir die Kosten erstattet bekommen die  wir zuviel Lohnsteuer entrichtet haben ?
Die Kosten wurden bei uns  beiden  gestundet.

LG OMMMMM
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dobberstein

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #6 am: 30. Januar 2008, 08:28:58 »

Meines Wissens informiert das Finanzamt sowieso den Treuhänder/Insolvenzverwalter.
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pd
 

paps

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #7 am: 30. Januar 2008, 18:13:59 »

dafür fehlt aber in nach Beendigung des Verfahrens die Rechtsgrundlage, da die Vermögensverwaltung aufgehoben wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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OMMMM

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Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #8 am: 31. Januar 2008, 12:41:09 »

Hallo !

Danke nochmal für eure antworten.

Also ich hab mit meinen Insolvenzverwalter gesprochen.
Dadurch das wir jetzt in der Wohlverhaltensphase sind und ja auch wieder ein normales Leben mit Ansparung führen sollen, brauchen wir nichts von der Steuererstattung bezahlen.Das geld können wir behalten und müssen Ihnen nur mitteilen das und wieviel.Ich habe dann auch so wie papas schrieb gefragt wo den da die rechtsgrundlage ist das sie vom Finanzamt aber auch von uns erfahren das wir Geld zur´ück bekommen haben.
Sie antworteten darauf das sie das Recht haben und aus.
Naja soll mit wurscht sein.
Ich danke euch nochmal für eure Antworten

LG OMMMMM
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