Ja, der IV hat den Betrieb einige Wochen fortgeführt(6 Wochen).
Aber auch nur weil er den Betrieb nicht an meinen Ex-Mann verkaufen wollte.
So musste er halt länger suchen und hat lieber einen niedrigeren Kaufpreis akzeptiert.
Die lange Verfahrensdauer ist in keinster Weise gerechtfertigt.
Der IV musste weder langwierige Gerichtsverfahren führen, noch sonstigen Vermögen verwerten.
Kann ich das so schreiben?
Und das mit der Steuer auch in die Stellungnahme rein?
Wäre nett, wenn mir jemand das noch beantworten könnte.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung im andauernden Insolvenzverfahren entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, auch wenn er von dieser nicht erfasst wäre.
Ja, aber andererseits bedeutet das, dass Neuerwerb bis zum Ablauf der Abtretungszeit zur Masse gehört. Daher müsste mE eine NTV über eine anteilige Steuererstattung möglich sein. Halten Sie ggf. ein Auge drauf.
Eine NTV kommt meines Erachtens nicht in Frage oder irre ich mich hier?
RSB April 2013 / Lohnsteuer im Juli 2013 abgeführt.
Urteil BGH v. 12.01.2006 (IX ZB 239/04):
Rz 16:
„Dieser Rechtsgrund ist hier bereits
mit der Abführung der Lohnsteuer entstanden, die auf die Einkommensteuer anzurechnen ist, § 36 Abs. 2 EStG. Durch Steuerabzug erhoben im Sinne dieser Vorschrift ist auch die gemäß § 38 EStG einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer (Ludwig Schmidt/Heinicke, EStG 24. Aufl. § 36 Rn. 5, § 38 Rn. 1).“
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006-1&Seite=1&client=3&nr=35165&pos=36&anz=63