Nun sag ich ja.
Das mit dem Schlafplatz beim Amtsgericht, dass habe ich auch schon lange im Kopf. :dntknw:
Naja im ernst wird das wohl nicht gehen. :nono:
Was meinst du wie schnell du da fesgesetzt würdest bzw.Platzverbot wenn nicht sogar eine Anzeige am Hals haben.
Nun bin ich ja schon in der WVP drin und in drei Jahren raus.
Ich habe aber hier schon so oft geschrieben, dass ich die Gesetzgebung mit allen ihren § verfluche.
Denoch läuft es bei mir derzeit Ruhig ab.
Allerdings habe ich andere Sorgen zur Zeit.
Es geht sich um den versorgungsausgleich.
Auch da verhält sich der Staat wie die Räuber.
Es ist wie im Mittelalter.
Auch wegen diesem Grund nach einem Anwaltsgespräch zwecks Scheidung von meiner Frau im Jahr 2005/06 in einem Brief an mich gerichtet
Derzeit so stellte die Anwältin nach unserem persönlichen Gespräch in einer Zusammenfassung in einem damals an mich gerichteten Brief fest,sind Sie Vorruheständler.
Ihre Endgültige Verrentung wird jedoch erst in einiger Zeit erfolgen.
Die Trennung erfolgte aber schon 2004
Im Oktober 2010 bin ich dann in Rente gegangen.
Eine Inanspruchnahme des sogenannten RENTNERPRIVILEG kommt nach Ansicht und nach der Rechtlichen Meinung der Frau Anwältin nach deren Überprüfung, damals für mich nicht in Betracht.
Ja und das stellte Sie lange vor der Zeit fest, bevor es 2009 zu einer Gesetzesänderung diesbezüglich im Versorgungsausgleich gab.Das und einiges andere haben mich dann bewogen, von mir aus keine Scheidung durchzuführen.[/b][/color]
Zur Erklärung.
Ich bin noch nicht geschieden.
Das hätte bedeutet, dass ich mit Beginn meiner Rentnerszeit sofort den Anteil meiner Frau innerhalb des Versorgungsausgleichs von meiner Rente Abgezogen bekommen hätte.
Bei meiner Schuldenlast 2010 mit den ich dann nach 10 Jahren Kampf immer noch drinsteckte und zwei Arbeitslosen Kindern mit denen ich in einer 4 Zimmerwohnung lebte noch unter 25 waren um Gelder von der ARGE zu bekommen um sich auf eigene Beine zu stellen, ich wäre nochmal bestrafft worden.
Der Gesetzgeber hat dieses Versorgungsausgleichsgesetuz nicht nur gemacht, weil es angeblich Gerechter und einfacher zu Handhaben ist, sondern auch und dass habe ich dieser Tage noch gelesen, weil es damals schon leere Rentenklasse gab.
Es stand sogar der Satz drin, damit hätte der Staat sämtliche Register gezogen.
So machen die es in der Steuerpolitik, im insolvenzrecht und Gott weiß noch bei vielen anderen Gesetzen.
Mich hätte eine Scheidung von mir aus durchgezogen, mindestens weitere 60.000 € gekostet.
Wahrscheinlich ist aber, dass meine Frau eine Scheidung von sich aus in kürze will.
Sie bekommt Armenrecht.
Derzeit ist Sie 58 Jahre alt.
Also so ganz komme ich da sicherlich über den Versorgungsausgleich meines Rentenabzugs nach einer Scheidung in die Staatskasse dann nicht hinaus.
Ja und wenn ich dann geschieden bin,falle ich in die Altersarmut komme aber keine Grundversorgung oder sonst was.
Wie beschrieben, bei einer Restrente von um ? 1.200 € Netto und Fixkosten von um 950 € bekomme ich wenn ich Hungere gerade mal etwas Lebensmittel abgedeckt.
Madam aber hat mit ihrem neuen dann aber mit zwei Renten ein gutes Leben, dass ich mir eigentlich Erarbeitet habe.