Hallo Ihr Lieben,
folgende Situation ist gegeben:
Ich bin alleinerziehend mit einem 3 jährigen Sohn, vollberufstätig u. in der Wohlverhaltensphase.
Ein Gläubiger, eine Rechtsanwältin, hat beim Insolvenzgericht bzgl. Ihrer Forderung plädiert, dass es sich um eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzl. begangenen unerlaubten Handlung handelt. Obwohl ich dem zwar damals widersprochen habe, hat sie wohl recht bekommen. Es war zwar nicht so, da ich damals noch dachte, dass die Bank die Immobilienkreditraten für 10 Monate stunden würde u. ich somit alle Verbindlichkeiten zahlen kann. Dem war dann aber leider nicht so u. ich konnte dann die Verbindlich der Rechtsanwältin nicht voll zahlen. Es waren 1500,00 €, von denen ich bis auf 383,37 alles gezahlt hatte.
Nun hat eben diese Rechtsanweältin mir ein Schreiben geschickt u. will bis zum 28.12.2011 inges. 425,00 € haben. Sie hat folgendes geschrieben:
"in vorstehend bezeichneter Angelegenheit ist nunmehr das Insolvenzverfahren abgeschlossen.
Gemäß §302 InsO unterliegt die von uns angemeldete Forderung nicht der Restschuldbefreuung, da es sich hier um eine Verbindlichkeit aus einer vorsätzl. begangenen unerlaubten Handlung handelt.
Der über den Insolvenzverwalter gezahlte Betrag wurde selbstverständlich in der nachstehenden Forderungsaufstellung berücksichtigt. (Es folgt die Forderungsaufstellung)
Wir fordern Sie hiermit im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf, die bei uns offene Forderung in Höhe von 425,00 € unter Angabe unseres Aktenzeichens ...bis zum 28.11.2011 auf eines unserer bezeichneten Konten zu zahlen.
Da Sie sich mit der Zahlung der Forderung im Verzug befinden, haben Sie auch die für dieses Aufforderungsschreiben im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei uns entstandenen Kosten zu zahlen.
Wir fordern Sie daher ferner auf, die bei uns entstanden Kosten, die sich aus der beigefügten Kostenrechnung ergeben, unter Angabe unseres Aktenzeichens ...ebenfalls bis zum 28.11.2011 zu zahlen.
Sollte wir bis zum vorstehenden bezeichneten Zeitpunkt keinen Zahlungseingang verzeichnen können, so werden wir ohne weitere Mahnung weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten."
Und nun meine Fragen:
1. Ich gehe davon aus, dass ich das zahlen muss. Da ich aber den Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, wollte ich denen eine Ratenzahlung anbieten. Ich habe ja, da in der Wohlverhaltenphase, kein P-Konto. Kann mir das jetzt in Bezug auf diese Forderung zum Verhängnis werden? D.h. können die einfach den Betrag vom Konto pfänden, egal, ob ich dann noch meinen Sohn versorgen kann?
2. Wenn ja, kann ich das im Hinblick auf mein Kind irgendwie verhindern. Ich will ja zahlen, aber nicht alles auf einmal.
Es wäre toll, wenn Ihr mir schnell antworten könntet, da der Zahltermin ja bald ist. Ich kann mal wieder nicht richtig schlafen u. weiss nicht mehr ein noch aus. Danke!