"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: fragen zur nachtragsverteilung  (Gelesen 5010 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
fragen zur nachtragsverteilung
« am: 02. November 2015, 14:09:44 »

hallo,

ich habe folgende fragen:

1. wann stimmt das gericht in der regel einer nachtragsverteilung zu und wann nicht?
2. was wenn die summe der nachtragsverteilung die höhe der schulden übersteigt, weil man ja zuvor schon vermögen verwertet und pfändbares einkommen abgeführt wurde? wird die insolvenz dann vorzeitig aufgehoben und man bekommt den überschuss? RSB steht am 22.01.2016 an.
3. wenn die summe der nachtragsverteilung einer rente auf die einzelnen monate verteilt wird, wie wird das dann berücksichtigt, wenn der schuldner in der zeit sozialleistungen bekommen hat, die ihm nicht zugestanden hätten, wenn die rente gezahlt worden wäre? es geht hier um berufssschadensausgleich nach dem BVG.
4. ist der drittschuldner (arbeitgeber, amt etc.) für die berechnung des pfändbaren einkommens zuständig oder der treuhänder?
5. elterngeld bis 300 €/monat und kindergeld ist unpfändbar,richtig?

danke.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 02. November 2015, 17:30:06 »

Zu 1:
Gehen Sie davon aus, dass die NTV fast immer angeordnet wird. Unter den Voraussetzungen des § 203 Abs. 3 InsO kann das Gericht davon absehen, aber ich habe auch schon NTV über kleine Beträge gesehen.

Zu 2:
Es müssen auch die Verfahrenskosten bezahlt sein. Sind zusätzlich alle angemeldeten Forderungen beglichen, kann der Schuldner einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen.

Zu 3:
Verstehe die Frage nicht so ganz.

Zu 4:
Der Drittschuldner.

Zu 5:
Ja, vgl. § 54 SGB I

Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #2 am: 02. November 2015, 18:56:48 »

danke dir.

zu 2)

ah, ok, passiert nicht automtisch und es muss ein antrag auf vorzeitige RSB gestellt werden. macht jetzt bei 2 monaten nicht mehr wirklich sinn,hm? schufa bleibt so oder so negativ.

es wird also mittels nachtragsverteilung bzgl. des BSA nur soweit gepfändet bis die schulden beglichen sind?

die verfahrenskosten sind schon beglichen.

zu 3)

ich meine, ob die gezahlte sozialhilfe bei der berechnung des jeweils pfändbaren anteils pro monat berücksichtigt wird. hätte man ja nicht bekommen, wenn der BSA zu dem zeitpunkt bereits bewilligt gewesen wäre.

danke nochmals.
Gespeichert
 

Wandervogel

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #3 am: 02. November 2015, 19:22:05 »


3. wenn die summe der nachtragsverteilung einer rente auf die einzelnen monate verteilt wird, wie wird das dann berücksichtigt, wenn der schuldner in der zeit sozialleistungen bekommen hat, die ihm nicht zugestanden hätten, wenn die rente gezahlt worden wäre? es geht hier um berufssschadensausgleich nach dem BVG.
Es sollte mich sehr wundern, wenn es zu keiner Rückforderung der Sozialleistungen kommen würde. Und dann wird es natürlich rechnerisch interessant. Ist die monatliche Rente so hoch, dass noch ein pfändbarer Teil übrig bleibt? Der könnte m.E. gepfändet werden. Ansonsten dürften das alles Nullsummespiele sein.
Gespeichert
 

waldi

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #4 am: 02. November 2015, 20:09:56 »

Bei Sozialleistungen zählt ausschließlich das Zuflussprinzip.
Also der Zeitpunkt, wo das Geld eintrudelt.

Es sei denn, das Sozialamt hat bei der Versicherungsanstalt schon die Finger draufgelegt.

Die gestellte Frage ist also ohne weitere Hintergrundkenntnisse nicht zu beantworten.

Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #5 am: 02. November 2015, 20:18:55 »

die sozialleistungen wurden an die behörden erstattet, die sie vorgeschossen haben bis über den BSA entschieden wurde.
« Letzte Änderung: 02. November 2015, 20:21:27 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

waldi

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #6 am: 03. November 2015, 09:14:21 »

Dann fließt ja garkein Geld, und es kann auch nichts gepfändet werden.
Oder es wird erst gepfändet, und nur der Rest geht an den Sozialträger.

Egal. Ich würde einfach mal abwarten.
Und wenn der Ablauf dann im Nachhinein unschlüssig erscheint, dann hier nochmal melden.

Gespeichert
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #7 am: 04. November 2015, 11:55:50 »

ei der Rente sieht es so aus, dass erst mal der Sozialträger sein Geld bekommt, was er verauslagt hat. Dann wird die Nachzahlung der Rente auf die Monate aufgeteilt,in denen sie hätte gezahlt werden müssen und daraus wird dann der pfändbare teil berechnet. Sollte von der Sozialleistung in den Monaten schon Pfändbare Teile abgeführt worden sein, werden die natürlich berücksichtigt und von pfändbaren Teil abgezogen. So war es jedenfalls bei mir
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #8 am: 04. November 2015, 12:55:12 »

danke.

bekommt man über die aufteilung der rente auf die monate eine mitteilung, um das nachzuvollziehen?
Gespeichert
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #9 am: 04. November 2015, 13:12:08 »

Du brauchst je nur die Rentennachzahlung durch die Anzahl der Monate teilen. Es wurde Dir doch bestimmt auch mitgeteilt, wie hoch Deine monatliche rente ist. der Betrag ist doch immer der gleiche.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #10 am: 04. November 2015, 13:19:48 »

und die em-rente von der drv bund addieren?

ausgleichsrente nach § 32 BVG auch?

sozialhilfe bzw. § 27a BVG weglassen,richtig?

grundrente, elterngeld und kindergeld sind wohl unpfändbar.

bin erst durch die nachträgliche bewilligung des BSA über der pfändungsgrenze.

es wurde vorher vom einkommen nix gepfändet.

wenn mit sagen wir der hälfte der monate meine restlichen schulden (inso läuft seit 01/2010) beglichen sind, dann steht mir der rest zu?
auf antrag oder automatisch?
« Letzte Änderung: 04. November 2015, 13:22:54 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

waldi

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #11 am: 04. November 2015, 20:44:56 »

Darf man denn mal erfahren, welche Beträge denn hier im Raum stehen, bezüglich Nachzahlung oder Rente überhaupt.

Wenn ich richtig nachgeschaut habe, waren's rund 40 Tsd. Euro, die seinerzeit in die Inso flossen.
Vom Einkommen gepfändet wurde bislang nix.

Da muss also die Nachzahlung extrem hoch sein, wenn jetzt die Möglichkeit gesehen wird, dass alle Schulden evtl. abgetragen sein könnten.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #12 am: 06. November 2015, 08:22:33 »

58.000 € und das 2,5 monate vor der RSB.  :heulen:

hätte ich das vorher bewilligt bekommen, hätte ich nie in inso gehen müssen.

kommt mir vor als wären die letzen jahren fürn a.....gewesen.

die nachzahlung ist also deutlich mehr als noch die verbliebenen schulden (ca. 35 000 € schätze ich)

habe bis dezember 2012 pfändbares einkommen gehabt.

rücklastschriften bei verfahrenseröffnung, steuererstattungen, mietkautionen etc. hat der treuhänder ja auch bis zur verfahrensaufhebung einkassiert.
« Letzte Änderung: 06. November 2015, 08:26:26 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

waldi

Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #13 am: 06. November 2015, 09:37:33 »

Klar, bei dieser Summe klingt die Aufregung über eventuelle Verrechnung schon viel logischer.
Und die Auszahlung, sie lässt sich nicht vielleicht noch ein Vierteljahr hinauszögern?

Was die geäußerte Enttäuschung betrifft, dass beispielsweise die Insolvenz unter diesem Aspekt überflüssig war, ist auch dies irgendwie verständlich.

Aber wie war denn das, in der Zeit vor der Insolvenz?
War da nicht irgendwie von menschenunwürdigem Leben die Rede?
Und davon, dass der Kühlschrank meist gähnende Leere aufwies?
Jeder Tag nervenzehrend bis zum Gehtnichtmehr?

Bei dem Gedanken, nun unnötig Geld für Gericht & TH verpulvert zu haben, ja, da verblasst gelegentlich die Erinnerung daran, wie man die letzten fünf Jahre ohne dieses Verfahren hätte überhaupt menschlich überstehen können.

Ich kenne es aus ureigenster Erfahrung. Bei uns war es eine unerwartete Abfindung, die den Sinn einer Insolvenz ad absurdum geführt hat. Im Nachhinein, wohlgemerkt.

Könnte man verlässlich in die Zukunft schauen, sähe manche Entscheidung anders aus.
Aber wäre dem tatsächlich so, müsste man sich auch jahrelang unnötig quälen, in dem Falle, wenn die Zukunft Unheil voraussagt.

Nicht umsonst sind Wahrsager, die nur Gutes voraussagen, besonders beliebt.

Und um zur Sache zurückzukommen:
Ja, zuviel eingezahltes Geld gibt es zurück. Normalerweise natürlich ohne jeglichen Antrag.
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: fragen zur nachtragsverteilung
« Antwort #14 am: 08. November 2015, 17:21:04 »

danke dir.

ja, du hast recht.

dann warte ich mal ab....

nachdem der überschuss erstattet wurde, werde ich dann die vorzeitige rsb beantragen...

immerhin dann keine pfändung mehr im dezember und januar (rsb stünde am 22.01.2016 an)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz