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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Arbeit oder Bewerbungen?  (Gelesen 54715 mal)

BlueVision

  • Gast

Danke Insokalle, aber wollen wir mal hoffen, dass es gar nicht so weit kommt...

Noch eine Woche, dann ist die Frist vorbei, drückt mir die Daumen, dass alles gut geht.... ;)
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rookie

  • Gast

@ Miau

Wer sagt denn so etwas ?

Beratungshilfescheine bekommt man auch wenn man insolvent ist. Gerade deswegen hat man ja keine Mittel für einen Anwalt.

Man muss es manchmal dem Rechtspfleger nur plausibel machen.

Sollte es zu einem Prozess kommen, kann Ihr Anwalt PKH beantragen.

Denn nur er kann die Aussicht auf Erfolg einschätzen.

Denn die Aussicht auf Erfolg ist entscheident für den PKH - Antrag.
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BlueVision

  • Gast

Jepp... Aber wie gesagt, ich hoffe, dass ich einen positiven Bescheid bekomme und nicht in die sofortige Beschwerde gehen muss...
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rookie

  • Gast

Das hoffe ich natürlich für Dich auch.
Glauber jeder hier hat so bisserl Bammel vor son nem fiesen Ding die ganzen Jahre lang. 
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BlueVision

  • Gast

Das stimmt, aber man kann auch die Gläubiger verstehen, die auf ihr Geld angewiesen sind und daher alles Mögliche versuchen um es zu bekommen.

Ich hoffe nur bald, dass ich einen positiven Bescheid bekomme, denn so schlecht wie in letzter Zeit habe ich noch nie geschlafen.
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rookie

  • Gast

Das glaube ich Dir
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BlueVision

  • Gast

Irgendwo habe ich gelesen, dass Krankheiten die Obliegenheiten einschränken, leider finde ich diesen BGH Beschluss nicht mehr.

Kann mir da jemand behilflich sein, denn ich möchte mich schon mal vorab auf die sofortige Beschwerde vorbereiten.
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rookie

  • Gast

Es heisst ja in den Obliegenheiten dass jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss.

Wenn man arbeitsunfähig krank ist geht sowieso nichts.

Bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit ist ja nicht alles zumutbar.....da kommt es darauf an was man hat.
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paps

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Gibt es dazu Urteile?

Ich kenne nur welche die sich auf die Unterhaltsverpflichtung beziehen.
Grundtenor, die Leistungsfähigkeit ist auch abhängig vom gesundheitlichen Zustand.

Die Gerichte haben aber Fall bezogen zu prüfen, ob sich durch die Krankheit nicht nur der Unterhaltszahlung entzogen werden soll. Ist dies der Fall, ist ein fiktives Einkommen zu unterstellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

BlueVision

  • Gast

Heute kam ein neues Schreiben vom Amtsgericht mit Anhang vom Treuhänder. In dem erklärt der Treuhänder, dass er von mir keinen Arbeitsvertrag o. ä. vorliegen hat.

Ich habe heute ein Schreiben fürs Amtsgericht vorbereitet und würde euch Fragen, ob dieses so in der Form gesendet werden sollte oder ob ich noch was ändern b.z.w. hinzufügen müsste?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Restschuidbefreiungsverfahren nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.

Die Äußerung, dass dem Treuhänder xxx kein Arbeitsvertrag vorliegt ist nicht zutreffend. Mit der E-Mail vom xx.xx.2008 habe ich dem Treuhänder xxx diesen zugesendet.
Eine Kopie füge ich anbei. Auch in weiteren Berichten von mir per Fax, wurde nachweislich immer darauf hingewiesen, dass ich den Minijob weiterhin nachgehe.

Wie ich dem Treuhänder xxx auch mitteile, wurde mein PC vom Virus befallen, dass somit nicht alle „Absagen“ übermittelt werden konnten.
Eine vom Treuhänder xxx nicht aufgeführte „Absage“ vom xx.xx.2009 von der Firma xxx möchte ich hiermit noch nachreichen.

Die besagten Gespräche mit der Arge- Reha Abteilung wurden persönlich geführt, daher kann ich keine schriftlichen Unterlagen anbei reichen.

Desweiteren möchte ich noch einmal auf das Schreiben der xxx vom xx.xx.xxxx Bezug nehmen.

BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

a)   Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.

Eine Beeinträchtigung wurde dort nicht geäußert und somit nicht glaubhaft gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
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BlueVision

  • Gast

Eine Änderung habe ich schon vorgenommen, da ich das Protokoll der Reha- Abteilung erhalten habe.

Zitat
Die besagten Gespräche mit der Arge- Reha Abteilung wurden persönlich- und telefonisch geführt. Eine Bescheinigung der persönlichen Gespräche lege ich anbei. Die telefonischen Gespräche wurden in der Reha- Abteilung nicht gelistet, daher kann ich darüber keinen Nachweis erbringen.

Sollte man bei Gericht das BGH Urteil mit aufführen oder lieber weg lassen?
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BlueVision

  • Gast

Nach einigen Telefonaten und neuen Bescheinigungen sieht das Schreiben nun wie folgt aus:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Restschuidbefreiungsverfahren nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.

Die Äußerung, dass dem Treuhänder xxx kein Arbeitsvertrag vorliegt ist nicht zutreffend.
Mit der E-Mail vom xx.xx.xxxx habe ich dem Treuhänder xxx diesen zugesendet.
Nach heutigem Telefonat mit Fr. xxx, eine Sachbearbeiterin des Treuhänder xxx, wurde mir der Eingang des Arbeitsertrages mit der xxx vom xx.xx.xxx Bestätigt.
Eine Bestätigung per Fax füge ich anbei.

Wie ich dem Treuhänder xxx auch mitteilte, wurde mein PC vom Virus befallen, dass somit nicht alle „Absagen“ übermittelt werden konnten.
Auch dieses füge ich als Bestätigung per Fax anbei.
Eine vom Treuhänder xxx nicht aufgeführte „Absage“ vom xx.xx.xxxx von der Firma xxx möchte ich hiermit noch nachreichen.

Die besagten Gespräche mit der Reha- Abteilung der Arge wurden persönlich- und telefonisch geführt. Eine Bescheinigung der persönlichen Gespräche lege ich anbei.
Die telefonischen Gespräche wurden in der Reha- Abteilung der Arge nicht gelistet, daher kann ich darüber keinen Nachweis erbringen.

Desweiteren möchte ich noch einmal auf das Schreiben der xxx vom xx.xx.xxxx Bezug nehmen.

BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

a)   Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setzt voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht; Letzteres liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist.

Eine Beeinträchtigung wurde dort nicht geäußert und somit nicht glaubhaft gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
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Miau

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gibt es was neues?
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BlueVision

  • Gast

gibt es was neues?

Nein, bisher habe ich noch nichts wieder vom IG gehört. Schaue auch schon jeden Tag in den Insolvenzbekanntmachungen, aber auch dort gibt es bisher nichts neues.

Werde euch auf den laufenden halten. Leider kommt mir nun aber jeder Tag wie eine Ewigkeit vor...
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Miau

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gibt es was neues?

Nein, bisher habe ich noch nichts wieder vom IG gehört. Schaue auch schon jeden Tag in den Insolvenzbekanntmachungen, aber auch dort gibt es bisher nichts neues.

Werde euch auf den laufenden halten. Leider kommt mir nun aber jeder Tag wie eine Ewigkeit vor...

Ich an deiner Stelle würde beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und danach ggf. Prozeßkostenhilfe beantragen.
Damit gehst du zu einem jungen motivierten 1er Juristen, der auf Insolvenzrecht spezialiert ist und bittest um Hilfe, damit er dich im Fall der Fälle gegen den TH, gegen die Gläubiger und gegen einen eventuellen Gerichtsentscheid vertritt. Das muss halt ein Teufelskerl sein, der mit seinem Autreten den Richter beeinflussen kann und alle Tricks kennt, um ein Verfahren zum erliegen zu bringen. Solche Leute gibt es => siehe Keanu Reeves im Film "Im Auftrag des Teufels"
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bemeyno

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Tja, leider ist das hier nur kein Film.. :neutral:

Ich drück trotzdem mal die Daumen

LG

bemeyno
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BlueVision

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Danke für`s Daumen drücken... Und bevor ich die PKH beantrage warte ich erst einmal die Entscheidung des IG ab, denn noch ist die RSB ja nicht versagt worden.
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BlueVision

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Heute kam wieder ein Schreiben vom Amtsgericht. Der TH hat dem IG nun mitgeteilt, das mein Arbeitsvertrag vorliegt und Ihm dieses auch bekannt war und ist.

Allerdings hat er geschrieben, das ein Vertrag mit der Arge nicht vorliegt. Dieses habe ich auch nie behauptet und lediglich auf die Beratungsgespräche mit der Arge hingewiesen.


Nun soll ich nochmals Stellung dazu nehmen. Frage mich, was ich dazu schreiben soll, denn das spricht doch für mich... ???



Ich bin mittlerweile echt fertig, schaue jeden Tag in den Insolvenzbekanntmachungen und nun wieder 2 Wochen warten. Habe echt angst, dass nun doch alles versagt wird, weil das IG so oft (bisher 3 mal) eine Stellungnahme von mir fordert. :cry:


Habe nun noch mal Stellung dazu genommen (siehe Zitat) und meinen Arbeitsvertrag, die Bescheinigung vom Amt, wegen meinen Bemühungen und mein Artest beigefügt. Hoffe dass es nun ausreichend ist und ich bald eine positive Nachricht bekomme.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Restschuldbefreiungsverfahren nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.

Im Schreiben vom Treuhänder xxx, wird geschrieben, dass es ein Arbeitsvertrag zwischen
der Arge und mir geben soll.

Dieses wurde von mir in dieser Form nie geäußert. Lediglich habe ich auf den Arbeitsvertrag hingewiesen, der am xx.xx.xxxx zwischen der Firma xxxx und mir geschlossen wurde.
 
Mit dem von mir unglücklich formulierten Satz: „Gespräche über eine Beschäftigung mit der Arge geführt hatte“ wollte ich lediglich auf die persönlich geführten Beratungsgespräche hinweisen und nicht auf einen zwischen der Arge und mir geschlossenen Arbeitsvertrag.

Mit der Reha- Abteilung der Arge wurden sogenannte Beratungsgespräche geführt, die mir zu einem von mir angestrebten angemessenen Arbeitsplatz verhelfen sollten.
Aufgrund meiner Gesundheitlichen Einschränkungen, waren diese Gespräche und Versuche leider ohne Erfolg.

Den Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung der Reha- Abteilung der Arge über die persönlich geführten Beratungsgespräche, sowie das Artest meiner gesundheitlichen Einschränkungen füge ich nochmals bei.



Mit freundlichen Grüßen


Werde euch nach wie vor auf den Laufenden halten, denn so was ist echt nicht einfach und jeder Tag ohne eine Entscheidung zerrt ganz schön an den Nerven...
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BlueVision

  • Gast

Hey paps,

was denkst du, wenn du dir den letzten Verlauf in meiner Angelegenheit anschaust? Wie stehen meine Chancen doch noch zu der RSB zu gelangen? Habe ich einfach nur einen schlechten TH erwischt oder sind die Insolvenzgerichte allesamt so eingestellt?

Jeder kleine Lichtblick oder Hoffnungsschimmer würde mir jetzt gerade irgendwie helfen...

Bin gespannt auf deine Antwort und wäre dankbar über deine Auffassung und Herangehensweise in der jetzigen Situation... 
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paps

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Ich gehe mal davon aus, dass der TH nun versucht, sich rein zu waschen, da er einiges nicht ganz korrekt dargestellt hat.

Das Schreiben finde ich i.O.

Sollte wirklich eine Versagung kommen, was ich nicht glaube, blieben ja immer noch Rechtsmittel.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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