Danke Paps, für deine kompetenten Antworten. Irgendwie schaffst du es immer wieder mir ein bisschen Licht am Horizont zu verschaffen.
Das Schreiben, was mein Anwalt heute mit mir zusammen vorbereitet hat, habe ich per Einschreiben los gesendet.
Deine Äußerung:
Der Gl kann nicht pauschal behaupten, dass es so ist, sondern muß den Verstoß gegen die Obliegenheiten und die daraus resultierende GL-Benachteiligung beweisen.
haben wir natürlich nicht drin stehen. Aber nachfolgend noch mal der genaue Text:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Restschuidbefreiungsverfahren nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.
Sie hatten mir das Schreiben der Gläubiger XY zugeleitet.
Nach meinem Wissenstand ist es so, dass Bedenken mündlich in der letzten mündlichen Verhandlung hätten geäußert werden müssen.
Dies ist meines Wissens aber nicht geschehen. Aus diesem Grunde meine ich, dass der Einwand schon unzulässig sein dürfte.
Im Übrigen werden pauschale Vorwürfe erhoben, die auch nicht zutreffend sind. Ich denke, dass die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt bekannt ist.
Ich habe reichlich Beratungsgespräche bei der ARGE geführt. Weiter ist es so, dass ich seit dem 15.07.2008 einen 400,00-EUR-Job habe.
Insoweit bin ich durchgängig beschäftigt. Ich habe auch die Hoffnung, dass ich vielleicht einmal eine Vollzeitstelle bei der Firma bekommen kann.
Entsprechende Unterlagen befinden sich im Übrigen auch bei den Unterlagen des Treuhänders XY Diesem liegt der Arbeitsvertrag vor,
mit dem ich Gespräche über eine Beschäftigung mit der ARGE geführt hatte.
Zuletzt hat Herr Treuhänder XY am xx.xx.xxxx um Hergabe der letzten sechs Abrechnungen gebeten, die ich ihm übersandt hatte.
Ich habe mich während der gesamten Wohlverhaltensphase um Erwerbstätigkeit bemüht.
Die pauschalen Vorwürfe der Gläubiger XY sind nicht gerechtfertigt.
Auch sind meines Erachtens diese Vorwürfe nicht glaubhaft gemacht worden.
Ich bitte, die Restschuldbefreiung zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
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Kann man, wenn einem nun die RSB Versagt werden sollte, noch einmal in den Widerspruch gehen?
Wie ist es, da nur ein Gläubiger einen Antrag gestellt hat, wird dann, wenn versagt wird, die gesamte RSB versagt?
Ich hoffe, dass das obige Schreiben ausreichend ist. Der Anwalt hat es extra so formuliert, es wenn es von mir gekommen wäre.
Paps, was meinen Sie, habe ich noch Chancen, nach diesem Brief oder wie sollte ich nun genau vorgehen, denn irgendwie ist mir ganz schlecht, dass nun alles um sonst war.
Mit freundlichem Gruß
BlueVision