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Autor Thema: Versicherung in der WVP  (Gelesen 7587 mal)

deutscher-am-ende

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Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #40 am: 14. August 2014, 15:15:58 »

Sachbearbeiterin vom TH hat sich gemeldet, dass anscheinend das GESAMMTE Geld an mich freigegeben wurde.
Also er will ueberhaupt nichts haben.....Tagegeld faellt wohl unter die Freibetragsgrenze und KHT wird gar nicht berechnet ??
Kann es sein, dass die Inso-Anwaelte und Schuldnerberatungsstellen soviel Halb- bzw. gar kein Fachwissen haben?
Wenn ich nicht hierher gekommen waere sondern meinem Insolvenzanwalt geglaubt haette, dann haette ich wohl nichts unternommen.

Also nochmals VIELEN HERZLICHEN DANK AN EUCH ALLE !!!
Gespeichert
Ich glaub, ich dreh durch
 

eidechse

Re: Versicherung in der WVP
« Antwort #41 am: 15. August 2014, 16:56:30 »

Bei den Schuldnerberatungsstellen habe ich es schon ganz häufig erlebt, dass diese den Schuldnern tatsächlich falsche Informationen liefern, wo wir dann hier im Insolvenzverwalterbüro dann immer den Schuldnern ihre Fehlvorstellungen nehmen mussten. Entsprechend unschön bzw. holprig war dann meist die 1. Zusammenarbeit, da die Schuldnerberatungsstellen mit Stellung des Insolvenzantrages raus waren und damit der Unmut über die Fehlinformation den traf, der gerade die Sache bearbeitete, also den TH bzw. den entsprechenden Sachbearbeiter.

Auch bei anwaltlichen Schuldnerberatern habe ich das schon erlebt. Gerne genommen in diesem Zusammenhang das Märchen: Auch im eröffneten Insolvenzverfahren sind Erbschaften nur zur Hälfe herauszugeben.
Gespeichert
 
 

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