Ich glaube ihr eigentliches Problem liegt wirklich am zuvielen Hinterfragen.
...und an meinem extrem kreativen Vorstellungsvermögen, was wohl auf der einen Seite eine Stärke von mir ist,
aber leider auch solche extremen Besorgnisse einfädelt

So habe ich aktuell von meinem TH besagtes Merkblatt über Obliegenheiten während RSB und eine
Aufforderung, im April jeden Jahres Einkunftsnachweise für einen jährlichen Tätigkeitsbereicht des TH
zur Vorlage beim GL beim TH einzureichen. Hier kommt nun meine "Fantasie" ins Spiel:
- Vorlage beim Gläubiger, Gläubiger sieht, dass ich seit vier Monaten beschäftigungslos bin, Gläubiger
fragt beim Treuhänder nach, ob ich mich bemühe, Treuhänder fordert mich auf, Nachweise einzureichen,
ich habe keine Nachweise, da ich nichts unternommen habe, bzw. konnte, Folge wäre Antrag auf Versagung seitens des
Gläubigers --- alles nur fiktiv --- es könnte so sein, muss aber nicht, auf jeden Fall habe ich auf diese Weise meine
ganz persönliche "Versagensangst" kreiert. Was folgte, war als nächstes meine Recherche im Internet, um nachzuprüfen, wie
begründet meine Besorgnis vom rechtlichen Standpunkt her ist, wobei ich hier dann auf recht widersprüchliche
Dinge treffe, so zum Beispiel:
AG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2007: "Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen unzureichender Bemühung
um Arbeit gemäß § 295 Abs. 1, Nr. 1, InsO ist nur begründet, wenn die Obliegenheitsverletzung auch eine Gläubigerbeeinträchtigung
wahrschinlich erscheinen lässt" Es werden dann Beispiele genannt, wo es heißt, dass der Gläubiger durch die Tatsache, dass der Schuldner
keiner Beschäftigung nachgeht, nicht schlechter gestellt ist, als wenn dieser unpfändbare Einkünfte aus einer Tätigkeit erwerben würde" -
also im Prinzip wird davon ausgegangen, was ich auf Grund persönlicher Voraussetzungen verdienen könnte, Anhaltspunkt Vorverdienste,
und dass, wenn ich keine Arbeit finde, dies wie in meinem Fall keine Gläubigerbeeinträchtigung darstellen würde, da wegen der Höhe meiner
Freigrenze der Gläubiger so oder so nichts davon hätte. Soweit Entwarnung.
Auf der gleichen Seite lese ich dann allerdings und nicht nur da, über die extremen Anfordernisse an den Schuldner, was sein Bemühen um
Arbeit anbelangt ("Vollzeit Bewerbungen schreiben, aktiv sein von morgens bis nachts, mit detaillierten Nachweisen usw. bis sich ein Job einstellt ...")
Auch lese ich da von einem Urteil, das besagt, dass Verzicht auf Bewerbungstätigkeit auf Grund Geringschätzung der eigenen Erwerbsaussichten zur Versagung
der RSB führt, dann aber wieder Beschwichtigung auf einer Anwaltswebsite, wo steht, "Aber keine Angst - uns ist kein Fall bekannt,
bei der die Restschuldbefreiung versagt wurde, weil der Schuldner nicht genügend gearbeitet hat.
Dies gilt vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, in denen keine Jobs zu finden sind." Auch habe ich Urteile gefunden, wo
es heißt, dass der Schuldner sich nicht auf Stellen bewerben muss, wo die Bewerbung von vornherein aussichtslos erscheint.
'Sie sehen, unklare Grenzen seitens der Rechtsprechung, dann meine dramatische Vorstellungskraft dazugedacht und ...
deshalb bin ich hier

Sammeln Sie ihre Bewerbungen, wie bereits geschrieben ...
Naja, wie bereits erwähnt, sieht es zum Teil auf Grund meiner Verwirrung, zum Teil mangels realen Angeboten
sehr sehr mager mit Bewerbungen aus. Ich schaue regelmäßig auf der Internet-Jobbörse der Agentur für Arbeit nach
und habe dort auch ein persönliches Bewerberprofil eingestellt, aber seit geraumer Zeit meldet sich niemand
und selbst finde ich auch nichts. Geschriebenes habe ich im Moment nicht. Ich kann mir keinen Job, bzw. Angebote
aus den Fingern saugen.
Wie sähe es denn mit den realen Chancen einer Selbständigkeit aus?
Welcher Verdienst könnte angestellt zugrunde gelegt werden.
Kann ich nicht sagen, da ja auf lokale Gegebenheiten abgestellt werden soll und ich beim
besten Willen nicht weiss, was hier in meiner Branche verdient wird. (Ist keine Großstadt, wo ich wohne)
Ich hätte vor, mich in Richtung Webdesign, -Programmierung, evtl. Onlinemarketing, Site-Testing zu bewegen
Um möglichst erfolgreich zu sein würde ich auch verbundene Gebiete wie Fotografie und Grafik mit einbeziehen
und eben eine Kombination von mehreren möglichen Einnahmequellen in Betracht ziehen. Müsste da Märkte und
Möglichkeiten in Relation zu meinen beruflichen Stärken immer wieder abtasten.
Wen ich demnächst damit anfangen würde, bestünde die Aussicht, dass ich bis in einem Jahr oder zwei entweder
so viel damit verdienen würde, dass ich tatsächlich sogar Gläubiger befriedigen könnte, oder eben nicht.
Nur wären insgesamt gesehen die Aussichten immer noch besser, wie monatelang Stellenanzeigen zu durchforsten
und eventuell ohne Anstellung dazusitzen.
Zumindest besteht die Chance, dass auch meine Frau irgendwann wieder verdient, wodurch sich ja dann
bei mir die Pfändungsfreigrenze absenken würde und ich meinen GL's noch mehr Freude machen könnte.
Mein Sohn ist studierter IT-ler mit etlichen Zusatzqulifikationen und verdient derzeit im Support für große dt. Autofirma auch nur ca. 1500,- Netto (LStKl1)
Du meine Güte. Ich hätte jetzt bei ihm auf mindestens 2000 netto getippt, aber so klaffen heutzutage Realität und Vorstellungen auseinander.
Sehen Sie, was soll ich da mit meiner halbjährigen Qualifikationsmassnahme und meinem Selbsterlernten verlangen. Ich bin zwar auf meinem
Gebiet hochmotiviert, habe ordentliche Kenntnisse und habe wenn überhaupt, dann dort gute Aussichten, aber im Vergleich zu hochqualifizierten
Studienabgängern kann ich wie sich in meiner bisherigen Erfahrung gezeigt hat, dann auf etwa 50-70 % von deren Gehalt hoffen. Bei meiner
letzten Anstellung bei einer nahegelegenen und regional nicht unbedeutenden Firma, erhielt ich etwa 1000,- netto.(LStKl3, 2 Kinder) :dntknw: