@insokalle
Insoeröffnung war 12.10.2010.
War keine offene Forderung zum Zeitpunkt der Insoeröffnung.
Ist auch nicht angemeldet.
War ein GKV-Beitrag der Techniker KV.
Bis Mitte 04/09 AN und bei Techniker KV krankenversichert, direkt danach selbständig. Ab 06/09 PKV.
Es geht um die KK-Beitrag für den Monat 05/09 (für den jetzt die Ankündigung vorliegt), wo ich in der Gründungsphase war.
Der 2. Teil 04/09 und 05/09 wurde mir eine Zeit lang gestundet.
Nach der Stundung wurde auf die Bezahlung bestanden, weil ich gesetzlich verpflichtet bin, KV-versichert zu sein, unabhängig davon, ob ich Leistung daraus bezogen habe oder nicht.
Diese Zahlung habe ich letztlich für beide Monate in einer Summe am 29.4.2010 geleistet.
Wenn die Forderung bezahlt ist, lässt sich das durch einen Anruf klären.
Das versuche ich auch am Montag gleich.
Meine Erfahrung ist, dass Mühlen oft sehr langsam laufen.
Ausserdem habe ich jetzt heute morgen reichlich im Netz recherchiert. Nur auf einen Anruf zu vertrauen, ist demnach blauäugig.
Minimum muss ich dem schriftlich widersprechen. Das setze ich jetzt auch auf und faxe es vorab morgen an die KV und Hauptzollamt.
Und weil das Hauptzollamt sich nicht darauf einlassen muss (ist nicht die Aufgabe die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen), kann sie trotzdem vollstrecken und mich kraft ihres erteilten Auftrages in Schwierigkeiten bringen.
bzgl. dem HZA muss ich über das Prozessgericht eine einstweilige Anordnung eine Aussetzung (§ 775 ZPO) beantragen, damit nicht vollstreckt wird, bis die KV den Titel zurückgezogen hat, weil ich schon lange bezahlt habe.
>> soweit meine heutigen Recherchen
Hab gerade meine Akten rausgeholt:
- TK-Mahnung vom 26.4.2010 mit Kontoauszug für beide o.g. Monate incl. Säumniszuschläge+Mahnkosten = € 420,66
- Überweisung 29.4.2010 dieses Betrages
- TK bestätigt für die Steuerklärung die gezahlten Versicherungsbeiträge dieser beiden Monate 29.1.2011 !!!
Weiss da die eine Hand was die andere tut???
So Text ist geschrieben.
Habe die TK angerufen, haben ja 24h-Hotline.
So habe ich die Abt. und deren Fax-+Tel-Nummer rausbekommen, die die Vollstreckungsankündigung ausgelöst hat.