Hallo an Alle,
ich weiß, dass man in der Wohlverhaltensperiode auch wieder eine Selbstständigkeit aufnehmen darf. Nun ist aber mein Problem, dass ich damit nicht viel Gewinn erwirtschaften kann bzw. auch nicht will.
Zu dem Sachverhalt: ich bin seit 2009 in der Insolvenz. Seitdem war ich zwar immer berufstätig, aber leider hat das Einkommen nie gereicht um aus Alg 2 heraus zu kommen. War also immer Aufstocker. Dadurch, dass ich alleinerziehend mit 3 kleinen Kindern bin, konnte ich nie in Schichten arbeiten und bekam meist nur Aushilfsjobs. Letztes Jahr hatte ich meinen psychischen Tiefpunkt mit Nervenzusammenbruch, Klinikeinweisung und was alles so dazu gehört. Aufgrund der vielfältigen Diagnosen und Berichte der Ärzte, bin ich jetzt vorerst auch beim Jobcenter aussortiert. Ich weiß selbst, dass eine Arbeitsaufnahme mich sofort wieder ins Aus schießen würde. Darüber ist auch mein Insolvenzverwalter informiert.
Nun habe ich aber ein jahrelang in Vergessenheit geratenes Hobby wieder entdeckt, und zwar das Nähen. Es beruhigt mich ungemein und das kreative Arbeiten macht mir auch viel Freude. Nun wurde ich schon öfters angesprochen ob ich nicht auch für andere Nähen könnte. Klar, würde ich gern...allerdings, wenn sich das häuft, ist es ein Gewerbe. Und für ein richtiges Einkommen würde es nie reichen, da ich auch nicht einschätzen kann, wann ich durch meine Kinder Zeit dafür habe und vor allem wie es mein Zustand zulässt. Manchmal nähe ich wochenlang nicht.
Wenn ich vom Finanzamt ausgehe, müsste ich es eher als Liebhaberei einstufen :gruebel:. Aber ist das in der Wohlverhaltsperiode so möglich?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Oder ob ich es vielleicht in dieser Phase ganz sein lassen sollte.