"Stichwort 10 & 15%iger Bonus. Erfolgt dieser durch mtl Reduktion meiner Zahlung (mit Beginn 2009 oder ab August, s.o.) an den bestellten Verwalter oder einmalige "Rückvergüttung"?"
-> § 292 InsO ... Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.
"Endet die gesamte "Lebenserfahrung" auf den Tag genau nach 6Jahren mit dem Datum 04.Aug.2010?"
§ 287 InsO ... Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
Damit ist die Chose aber noch nicht ganz vorbei. Denn bis zum Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung kann es nach Auslaufen der Abtretung noch ein Weilchen dauern. § 300 InsO ... Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Und weil wir ja ganz besonders gründliche Leutz in Deutschland sind, kann die erteilte Restschuldbefreiung noch binnen Jahresfrist widerrufen werden. § 303 InsO ... Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich nachträglich herausstellt, daß der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.
Und wenn bis zur Erteilung die gestundeten Verfahrenskosten noch nicht (gänzlich) bereinigt sind, wirkt die Stundung noch eine zeit lang nach