Hallo,
ich bitte hiermit dringend um kompetenten Rat, bevor ich mich mit dem Finanzamt bzw. dem Treuhänder anlege. In 2010 hat der TH komplett die Steuererstattung für 2009 abgegriffen, das Finanzamt hat ihm diese direkt überwiesen, „da das Geld in die Masse fließe“.
Für die Erstattung 2010 (ca. 400 €) habe ich nun dem Finanzamt am 20.3.2011 geschrieben, dass ich mich „lt. den beigefügten Kopien der Beschlüsse des Amtsgerichtes seit der Verfahrenseröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens am 4.9.2009 in der WVP befinde. In dieser Phase steht mir im Gegensatz zum Vorjahr die Erstattung wieder in vollem Umfang zu. …“
In dem Beschluss des Amtsgerichtes vom 7.1.2011 steht:
„In dem Restschuldbefreiungsverfahren ist der Aufhebungsbeschluss vom 25.10.2010 rechtskräftig geworden. Es läuft nunmehr die WVP im Restschuldbefreiungsverfahren.“
Meine Fragen:
Seit der Übersendung des Erstattungsantrages am 20.3.2011 habe ich nichts vom Finanzamt gehört. Nach allem, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe, steht mir jedoch in der WVP die Erstattung in vollem Umfang zu.
Welche Vorgehensweise ist nun dem FA gegenüber angebracht? Erstmal das FA höflich anschreiben? Und für den Fall, dass der Sachbearbeiter wieder alles an den TH überwiesen hat, ohne mich zu informieren, eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen?
Der TH bzw. das Amtsgericht hat vermutlich keine Nachtragsverteilung beantragt, ich habe jedenfalls keine Information hierüber.
Wenn der TH nun die Erstattung stillschweigend entgegengenommen hat, welche rechtlichen Grundlagen gibt es, ihn aufzufordern, mir das Geld zu überweisen?
Oder ist mein Gedankengang grundsätzlich falsch, so dass er bis zum Zeitpunkt der Verfahrensaufhebung am 25.10.2010 die Erstattung anteilig abgreifen kann?
Vielen herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!