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Autor Thema: vorzeitige Restschuldbefreiung  (Gelesen 2204 mal)

rubenspower

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vorzeitige Restschuldbefreiung
« am: 14. November 2011, 06:54:15 »

Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase habe ich die vorzeitige RSB beantragt.
Vor ein paar Tagen habe ich die Mitteilung für einen Termin zur Anhörung über die Erteilung der RSB bekommen.

Wer soll denn angehört werden, die Insogläubiger sind alle befriedigt und der Treuhänder hat seine Vergütung bekommen.
Mich beunruhigt dies etwas.

Was könnte jetzt noch schiefgehen?
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Der_Alte

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Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 14. November 2011, 11:24:40 »

Da geht nichts mehr schief. Die Gläubiger werden nur angehört, weil das für die RSB so vorgesehen ist. Ist bei befriedigten Gläubigern eigentlich überflüssig, aber da die vorzeitige RSB gesetzlich nicht geregelt ist, muss nach den Vorschriften für die RSB halt die Gläubigeranhörung gemacht werden.
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rubenspower

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Re: vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 24. November 2011, 20:48:46 »

Es ist nichts mehr schiefgegangen  :wink: Ich habe seit dem 21.11.2011 die vorzeitige Restschuldbefreiung und auch den Beschluß vom Gericht im Ordner abgeheftet.
Und es fühlt sich klasse an.  :juchu: :juchu: :juchu:

Ich kann nur jedem sagen das Durchhalten lohnt sich.

Ich bedanke mich hier bei allen, die mir mit Rat und Tat zur Seite standen.

Ein ganz herzliches Vergelt's Gott dafür.
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