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Autor Thema: Vorzeitige Restschuldbefreiung  (Gelesen 2150 mal)

pilzsammlerin

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Vorzeitige Restschuldbefreiung
« am: 07. Dezember 2011, 05:15:08 »

Hallo zusammen,

Mein Verbraucherinsolvenzverfahren über nicht ganz27000€ wurde Anfang 2010 eröffnet und durch Gehaltsabtretungen und Steuererklärung habe ich bisher 3000€ davon tilgen können.
Mein Lebensgefährte hat geerbt und würde davon auch einen teil meiner Schulden tilgen.

Hat dass Sinn? Was muss ich tun?

Ich würde mich über Infos von euch sehr freuen!
Gespeichert
 

Fallera

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 07:14:01 »

Ist das Verfahren schon aufgehoben oder nocht nicht?

Im eröffneten Verfahren sind Vergleiche mit Gläubigern nicht vorgesehen. Hier müssten die angemeldeten Forderungen + Gerichts- und Verfahrenskosten komplett bereinigt werden. Ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB kann hier nur im Schlusstermin gestellt werden. In dem Fall müssten Sie mit Ihrem TH sprechen.

Erst in der WVP sind Vergleiche mit Gläubigern möglich. Das könnten Sie dann mit den Gläubigern durchführen und anschließend den entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.
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