Hallo liebe Gemeinde
meine Insolvenz, bzw. Wohlverhaltensphase würde im Januar 2017 enden.
Nun haben sich aber betriebliche Dinge ergeben, die zur Folge haben, dass ich in diesem Jahr eine nicht unerhebliche Abfindung erhalte, die weit über dem liegt, was dem Treuhänder zustehen würde. Mit anderen Worten, die Abfindung deckt alle Restschulden ab plus Kosten und Gebühren. Und für mich bleiben trotzdem etliche zigtausend über.
Nun ist die Abfindung Gehaltsanteil, unterliegt daher der Pfändung und muss an an den TH ausgezahlt werden, der abrechnet und den übrigen Teil an mich erstatten muss.
Jetzt hatte ich den TH angeschrieben, den Sachverhalt geschildert (er erfährt es ja ohnehin) und gebeten, mit mitzuteilen
a) wieviel von den von mir durch Pfändung erhaltenen Geldern an die Gläubiger ausgeschüttet wurden
b) wie hoch in etwa die Restschulden zum Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung sein würden
c) ob es eine Möglichkeit gibt, die letztmalige Pfändung auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen, da ihm ja immerhin etliche zigtausend Euro zuviel ausgezahlt werden würden (also auf sein Entgegenkommen hoffend)
Heute erhielt ich die Antwort.... und die fiel nicht so aus, wie erhofft.
Man teilte mir nämlich mit, dass die Vergütung für die Dauer des RSB-verfahrens des TH von der Höhe der eingezogenen pfändbaren Anteile abhängig ist ...
... was also bedeutet, dass die komplette Abfindung Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist?
Weiter wird mir mitgeteilt, dass bei Auszahlung der Abfindung eine Vergütung von ca 3tsd Euro fällig ist und der AG verpflichtet ist, nach § sowieso InsO sämtliche pfändbaren Anteile aufgrund Abtretungserklärung auf das Anderkonto des TH zu überweisen hat.
Was doch im Klartext bedeutet, dass Gebühren berechnet werden sollen für Geld, was dem TH gar nicht zusteht. So sehe ich das jedenfalls.
Auf mein eigentliches Anliegen ist der TH gar nicht eingegangen. Nungut, dann würde ich beim AG einen Antrag stellen, dass die Pfändung auf einen bestimmten Betrag begrenzt wird in der Hoffnung, dass dem stattgegeben wird. Verständlich, dass ich von dem Geldregen natürlich auch etwas auf meinem Konto haben möchte und nicht wochenlang auf die Abrechnung warten möchte. Abgesehen davon, dass ich es für verwerflich halte, wenn der TH Gebühren auf einen Betrag berechnet, der ihm gar nich zusteht.
Abgesehen davon, dass ich keine Kenntnis hab über die Höhe der möglichen Gebühren des Gerichts
Wie seht ihr das?
Ist es in diesem Falle besser, einen Antrag bei Gericht zu stellen? Der zur Folge hat, dass dem TH weniger ausgezahlt wird und weniger TH-Gebühren anfallen.
Ist es legitim seitens des TH, Gebühren auf einen Betrag zu fordern, der dem TH gar nich zusteht?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Antworten
timon28