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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und Neuer Job in der Schweiz  (Gelesen 2364 mal)

Leinadk

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Wohlverhaltensphase und Neuer Job in der Schweiz
« am: 03. November 2014, 22:23:13 »

Hallo Liebe Community,

ich bin ganz frisch hier angemeldet und dies ist meiner erster Beitrag. Hallo an alle. Kurz zu mir (30 Jahre). Bin zu der Insolvenz wie die Jungfrau zum Kind gekommen. Hatte mit 18 Jahren den Fehler begannen meinem Vater einige Unterschriften zu leisten und eine Firma auf mich zu gründen in der ich nie operativ tätig war. Leider ging alles ein paar Jahre später in die Hose. Weiter will ich nicht ausholen.

Nun zu dem Thema. Bin nun ab Dezember im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase und habe jedes Jahr fleißig an den Treuhänder gezahlt (Jahresbrutto 60.000 €). Habe trotz der Geschichte weiterhin Gas gegeben meinen MBA gemacht und bin mitten im Berufsleben. Nun wurde ein Headhunter auf mich aufmerksam und eine Firma in der Schweiz würde mich gerne als Mitarbeiter engagieren. Jahresgehalt würde hier bei 138.000 CHF (ca. 115.000 €) brutto liegen.

Meine Fragen:
1.Ist ein Umzug in die Schweiz und die Annahme dieser Stelle unproblematisch?
2.Wie sieht es dort mit der Pfändung aus? Was kann ich hier alles geltend machen da ich eine teure Wohnung ca. 2.500 CHF/Monat mieten muss (Zürich). Und die Lebenserhaltungskosten entsprechend hoch sind.

Freue mich auf viele konstruktive Feedbacks. Wenn Ihr mehr Details benötigt zögert nicht mich zu fragen.

Tausend Dank schon mal.
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GelberHai

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Re: Wohlverhaltensphase und Neuer Job in der Schweiz
« Antwort #1 am: 04. November 2014, 01:30:28 »

Hallo,

bei zwei deiner Fragen kann ich dir weiterhelfen bzw. ein bisschen Info geben:

1.Ist ein Umzug in die Schweiz und die Annahme dieser Stelle unproblematisch?

Man muss niemanden um Erlaubnis bitten, soviel vorweg. Auf jeden Fall, du kannst mit einer Insolvenz leben und arbeiten wo du möchtest. Du musst lediglich dem Gericht und dem Treuhänder deine aktuelle Adresse mitteilen (und Informationen zu deinem Arbeitgeber geben), damit du für diese erreichbar bist und Aenderungen unverzüglich anzeigen. Es schadet auf jeden Fall nicht, dem Treuhänder vor dem Umzug Bescheid zu geben.

2.Wie sieht es dort mit der Pfändung aus?

Die Pfändung und der pfändungsfreie Betrag in der Schweiz richtet sich nach Art. 93 des Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs der Schweiz. Hierbei ist allerdings keine feste Grenze für die Höhe des Freibetrages aus dem Einkommen angegeben. Vielmehr richtet sich dieses nach dem Ermessen des Betreibungsbeamten des jeweiligen Kantons. Er bestimmt einen entsprechenden monatlicher Grundbetrag und dieser Betrag ist von der Pfändung ausgeschlossen. Zu diesem Betrag werden Zuschläge für Miete, Heizkosten und Sozialbeiträge (Krankenversicherung) gewährt. Der Rest unterliegt dann der Pfändung. Deshalb baldmöglichst beim zuständigen Beitreibungsbeamten des Kantons Zürich nachfragen, wie hoch konkret die Pfändungsfreigrenze ist.

Diese Erklärung oben deshalb, weil sich dein Pfändungsbetrag nach dem Land richtet, in dem du lebst und arbeitest.

Die Schweiz ist ein wenig grosszügiger in Sachen Insolvenz wie Art. 93 zeigt. Daraus resultieren aber auch Probleme, da keine Pfändungstabelle wie bei uns vorhanden ist.

Grundsätzlich kannst bzw. solltest du diese Frage zum Pfändungsbetrag auch im Vorfeld mit deinem Treuhänder besprechen. Vielleicht hat er ja schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Und unter Umständen lässt sich auch mit dem Treuhänder eine Vereinbarung treffen, dass du den ermittelten Pfändungsbetrag direkt überweist und somit dein Arbeitgeber nicht unbedingt informiert wird.

Gruss




 
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