:Welcome:
1. Wie lange dauert es, bis man in die WVP reinkommt, bzw das Insolvenverfahren beendet ist ?
Normalerweise so 6-18 Monate, kommt darauf an, wieviel das Gericht zu tun hat und ob vielleicht Immobilien zu verwerten sind.2. Laut Aussage meines Anwalts muss ich auch in der WVP Steuern an meinen IV abgeben. In eurem Forum habe ich immer gelesen, dass dieses nicht der Fall ist. Auf welche Rechtsgrundlage kann man sich berufen. Habe durch Zufall gelesen, dass ein BGH Beschluss vom 12.01.2006-IX ZB 239/04 dieses näher geregelt hat ! Könnt ihr mir das bestätigen ?
Was meinen Sie mit Steuern? Steuerrückerstattungen vom Finanzamt? 3. Ich würde gerne für meinen Sohn ein eigenes Konto eröffnen. Ist dieses sowohl vor als auch in der WVP problemlos möglich ?
Meiner Meinung nach kein Problem4. Wenn ich heirate, nehme ich den Namen meiner Partnerin an. Wen muss ich diese Änderung alles mitteilen.
Dem TH und dem Gericht5. Meinem IV habe ich diese Fragen auch schon gestellt. Das sollte ich per e-mail machen. Habe aber nie eine Antwort bekommen. Als ich angerufen hatte, wurden die Damen am Telefon sehr unhöflich.
Das ist leider bei vielen IV's und TH's gängige Praxis. Bedenken Sie: der IV/TH ist nicht FÜR Sie tätig, er ist nicht Ihr Berater oder RAMan sagte mir dann, dass ein Schlussbericht im Sommer geschrieben wird.
Was ist dieser Schlussbericht ?
Der Schlussbericht ist das Ende der Inso und der Übergang in die WVP, die dann rückwirkend seit Beginn des Insoverfahrens 6 Jahre dauert.6. Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, wurde die Miete mit der Kaution verrechnet.
7. Ab wann kann ich mit meiner Partnerin einen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich machen, ohne, dass sie einen Schaden davon trägt.
Jederzeit. Es gibt die Möglichkeit, die Beträge, die Ihre zukünftige Frau betreffen, getrennt zu berechnen, das FA braucht dazu nur den entsprechenden Hinweis.8. Meine Partnerin hat ein Gehalt von 1400 € netto und wird so wie ich es gelesen habe nicht als unterhaltsberechtigte Person zur Geltung kommen. Muss ich in der Steuer auf die Kl. 3 und sie 5 oder können wir auch beruhigt beide in die Kl. 4. Die Abzüge wären dann fast die selben wie jetzt auch !
Wählen Sie die für Sie günstigste Steuerklasse.Wo kann ich mich notfalls selber über die Feinheiten der WVP schlau machen. ( was darf ich und was nicht !?)
---->
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html