Hallo,
dies ist das mail was ich von meinem Anwalt bekommen habe...
"Sehr geehrter Herr .....
prinzipiell wird eine Abfindung vom Treuhänder verwertet, wenn sie während der Wohlverhaltensperiode ausgezahlt wird.
Sollte dadurch die gesamte Restschuld beglichen sein, könnte die Restschuldbefreiung bereits vor Ablauf der 6 Jahre gewährt werden.
Ein Vergleich ist prinzipiell während der Wohlverhaltensperiode nicht vorgesehen.
Wenn dennoch ein Vergleich mit den Gläubigern geschlossen würde wäre zu beachten, dass bei dem Vergleich kein Gläubiger bevorzugt würde.
Dies ist äußerst wichtig.
Zu beachten ist ferner, dass Sie möglicherweise in Schwierigkeiten geraten, wenn Sie das Arbeitsverhältnis ohne weiteren Grund beenden.
Hier wäre dann der Nachweis zu erbringen, dass das Werk geschlossen wird. Wobei Ihnen u.U. ein Weiterarbeiten bis zum 31.03.09 zuzumuten wäre.
Da nur der pfändbare Betrag abgeführt werden muss, kann, wie die Treuhänderin erwähnt, die Abfindung auch gem. § 850 i ZPO auf mehrere Monate umgelegt
werden. Sie haben mehrere Möglichkeiten. Die oben genannten Möglichkeiten müssen jedoch nochmals anhand Ihres Falles geprüft werden. Eine abschließende und exakte
Hilfe kann ich Ihnen aus diesem Grund nur nach einer intensiven Beratung bieten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. EUR 750,00.
Für die Vorbereitung – die Absprache mit den Gläubigern – benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens einem bis zu zwei Monaten.
Mit freundlichen Grüßen"
Mit der TH habe ich auch schon gesprochen, es ist schon möglich, wenn alle Gläubiger zustimmen, wird ein Schreiben an die TH verfasst und an das Gericht und das Verfahren wird aufgehoben, man kann auch alle offenen Forderungen begleichen und das verfahren wird vorzeitig beendet.
Frage war nur ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat....
Gruß,
thhu