Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefallen hat. Nun will der Vermieter eine Selbstauskunft!
Sie wollen diese dann über die www.demda.de überprüfen lassen.
Da gibt es unter anderem die Punkte:
- wurde in den laufenden 3 Jahren eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben?
- wurde in den laufenden 3 Jahren ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgegeben?
Zunächst hat der Vermieter ja nur behauptet, er würde die Daten durch die angegebene DEMDA überprüfen lassen. Ob das tatsächlich passiert ist fraglich, oftmals wird das nur als Druckmittel benutzt um Mietern ein schlechtes Gewissen zu machen.
Unzulässig sind Fragen nach dem Arbeitgeber, nach Dauer und Bestand des Arbeitsverhältnisses, Art der Beendigung früherer Mietverhältnisse. Zulässig sind Fragen für die finanzielle Sicherheit des Mieters. Die Frage nach Abgabe der EV oder Insolvenzverfahren sind sicher zulässig aber deswegen muss man sie aus meiner Sicht dennoch nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Nehmen wir mal 2 Szenarien:
Du bekommst die Wohnung - dann hat er offenbar die Selbstauskunft nicht weiter geprüft und sehr wahrscheinlich wird er das auch zukünftig nicht tun. Und wenn die Miete pünktlich kommt wird es ihm eh wurscht sein.
Er prüft die Daten und gibt die Wohnung wegen der schlechten Bonität nicht an Dich ab. Das hätte er dann bei wahrheitsgemäßer Beantwortung sehr wahrscheinlich auch nicht gemacht.
Im Übrigen halte ich es für wenig aussagekräftig, dass eine Insolvenzanmeldung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung etwas zur finanziellen Sicherheit eines Mieters aussagen kann. Ich kann beide Faktoren bejahen für mich selbst (habe Insolvenz angemeldet und auch EV abgegeben) und zahle trotzdem pünktlich meine Miete. Das Eine hat mit dem Anderen nicht zwingend etwas zu tun.
Schwierig werden könnte es nur wenn die Mietzahlungen nicht erfolgen und Falschangaben gemacht wurden. Dann ist es seitens des Vermieters ggf. möglich Vorsatz zu unterstellen und eine Anzeige wegen Betrugs einzuleiten. Man muss sich halt klar sein, dass man die Miete zahlen kann. Aber da die Mietzahlungen selbst bei ALG II Bezug sichergestellt sind (zu große oder zu teure Wohnungen mal ausgenommen) ist auch das eher ein theoretisches Risiko.
Ich persönlich halte diese Ausfragerei nicht für legitim und würde im Zweifel wenn ich die Wohnung wollte durchaus die Angaben machen, die für das Eingehen des Mietvertrages nützlich sind. Natürlich immer mit einem freundlichen Lächeln. Aber: up to you. :smoke: