Moin @ all !!!
Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen ? Bin seit 2008 in der WHP. :wow:
Nun zum Sachverhalt:
Mein Lebenspartner war bei mir bisher als unterhaltspflichtige Person mit beim Pfändungsfreien Betrag gerechnet worden, da er nicht Ausreichend eigenes Einkommen hat.
Nun hat sich der Sachverhalt etwas geändert. Er geht jetzt wieder 50 % Arbeiten und bekommt ca. 620 Euro Gehalt. ( Mehr geht Gesundheitlich nicht) Und noch Erwerbsunfähigkeitsrente. Z.zt. noch 375 Euro. Welches sich aber noch ändern wird, da er wieder eine Tätigkeit aufgenommen hat. Dieses wird vom Rentenversicherungsträger geprüft. Die bis dahin zuviel gezahlte Rente wird dann ja wieder zurückgefordert. Es kann evtl sein, dass Ihm dann aber noch etwas zusteht. Aber in welche höhe, werden wir ja erst mit dem Bescheitd des Rentenversicherungsträgers erfahren. Evtl. die hälfte, sprich 187 Euro. Aber genau wissen wir es erst mit dem Bescheid.
Wovon ich den Treuhänder informiert habe. Schriftlich versteht sich.
Da ich nach fast einem Monat keine Reaktion hatte, habe ich dort Angerufen und mit der Dame die meine Sache bearbeitet gesprochen.
Diese Sagte mir, ich solle mir keine Sorgen machen. Mein Lebenspartner würde weiter als Unterhaltspflichtige Person gelten, da er ja nicht genügend eigenes Einkommen hätte. Mit dem Geld könnte man ja nämlich gerade so leben.
Und jetzt der knaller.
Einen Tag später hat der Treuhänder zum Gericht geschrieben und beantragt: :mad2:
"gemäß §§4, 36 InsO i.V.m. §850c, Abs.4 ZPO zu bestimmen, dass der Lebenspartner des Schuldners,H.....; bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Einkünfte des Schuldners unberücksichtigt bleibt."
Aber dem Treuhänder ist auch bekannt, dass das Einkommen ja noch nicht endgültig ist und ja auch wieder zurück gefordert werden kann. Da ja noch nicht Feststeht, ob die Rente weiter gezahlt wird !!!!
Nun fühle ich mich "sehr verschaukelt" vom Treuhänder

Erstmal muss ich dann mit dem Treuhänder reden, was dass soll. Geht aber erst nach dem WE.
Und dann habe ich ja noch die Stellungsnahme Frist vom Gericht.
Aber wie soll ich das da Schreiben?? So dass es auch richtig verstanden wird und kein versehentlicher Falschbeschluss kommt.
Genau so wie hier??
Kann man sonst noch etwas machen?
Und ab wann oder welchem Betrag gilt man nicht mehr als unterhaltspflichtige Person??
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte !!!!
Danke im voraus