Um vernünftige Antworten zu erhalten, müssen Sie sich an die richtigen Begrifflichkeiten halten...
Ich bin Anfang nächsten Jahres aus der Insolvenz raus!
Meinen Sie, dass die 6 Jahre seit Eröffnung dann abgelaufen sein werden?
Wurde das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich aufgehoben (§ 200 InsO)?
Sind Sie also in der Wohlverhaltensphase (WVP)?
In diesem Fall müsste das Gericht die Restschuldbefreiung bereits angekündigt haben (§ 291 InsO).
Wenn Ihre Insolvenz als IK-Verfahren (Verbraucher) eröffnet wurde und keine (nennenswerte) Masse erwirtschaftet wurde, greift die Mindestvergütung für den Treuhänder, die von der Gläubigeranzahl abhängt.
Bis 5 Gläuber entstehen € 600,00 netto, für jeweils weitere 5 Gläubiger kommen € 150,00 netto hinzu.
Wenn Sie zur Eröffnung nicht über (pfändbares) Vermögen verfügen konnten, muss die Stundung der Verfahrenskosten bewilligt worden sein (§ 4a InsO).
In diesem Fall erhält der TH seine Vergütung zunächst aus der Staatskasse.
Im entsprechenden Gerichtsbeschluss ist vermerkt, für welche Verfahrensabschnitte gestundet wird.
Wenn Sie im Laufe der Zeit pfändbare Anteile erwirtschaften, werden die Verfahrenskosten, also auch die TH- Vergütung vorrangig daraus bedient.
Sind also etwa € 1500,00 an "Masse" entstanden, ist davon auszugehen, dass sämtliche Verfahrenskosten bereits gedeckt wurden..
Haben Sie bezüglich der pfändbaren Anteile aus Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit eine -schriftliche- Vereinbarung mit dem TH geschlossen?
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sie als Selbständiger in der WVP die Gläubiger so zu stellen haben, wie wenn Sie ein
vergleichbar lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wären
(§ 295 (2) InsO)..
Wie kann ich erfahren, ob das Gericht meine Restschuldbefreiung (RSB) angenommen hat?
Wenn die 6-jährige Abtretungsphase endet, wird das Gericht die Gläubiger und den TH -i.d.R.schriftlich- anhören, ob Versagungsgründe vorzubringen sind.
Ansonsten wird das Gericht nach Ablauf die RSB erteilen (§ 300 InsO).
Sind sie von Ihrem "Inso-Anwalt" hierüber nicht vollumfänglich aufgeklärt worden??