BGH IX ZR 165/12 – Endlose Schuldhaft für Selbständige ?
Über die Wirksamkeit von Vorausabtretungen nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 2 Inso) und der sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Hintergrund ist das BGH Urteil vom 18. April 2013, IX ZR 165/12: Tenor: Die Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen erlangt infolge Konvaleszenz ihre Wirksamkeit zurück, wenn diese aus einer durch den Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit des Schuldners herrühren.
Mit diesem Urteil ist für viele aktive Selbständige, nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, der Weg durch ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren mehr oder weniger verbaut.
Zwar verlieren gem. § 114 Abs. 1 InsO Vorausabtretungen von Forderung aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für Dienstverhältnis nach Ablauf von spätestens zwei Jahren ihre Wirksamkeit. Nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, sind davon jedoch ausgenommen. Somit werden „Globalzessionen“ gem. § 301 Abs. 2 S. 1 InsO auch nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und können (endlos) weiter wirksam sein.
Das längst bewerte Regelungsinstrument der Freigab gem. § 35. As 2 InsO und der sich daraus ergebenen Abführungspflicht gem. § 295 Abs. 2 InsO führt im Fall einer wirksamen Globalzession zu einer Doppelpfändung, dem Abführungspflicht gem. § 295 Abs. 2 InsO bei gleichzeitiger Abpfändung durch den Abtretungsgläubiger. In der Folge kann es bei bereits freigegebenen Selbständigen zur Insolvenz in der Insolvenz oder zu einer endlosen Schuldknechtschaft kommen.
In neuen Insolvenzverfahren ist sich seitens der Insolvenzverwaltung die Frage stellen, ob eine Freigabe bei vorliegender wirksamer Globalzession überhaupt noch zu vertreten ist. Dies kann in der Konsequenz zu endlosen Insolvenzverfahren unter anhaltender Insolvenzverwaltung führen, da selbst in diesem Fall zum Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Überleitung in die Wohlverhaltensphase mit einem Auflebend der Globalzession zu rechnen ist.
Es sind bereits viele Selbständige akut betroffen. Wir arbeiten derzeit an Lösungen. Zunächst ganz individuelle, fallebezogenen Lösungen.
Es wird aber eine politische Lösung notwenigen werden.
Betroffene Selbständige können sich gerne bei uns unter
www.sido.org. melden.
Feuerwald