Wehrt man sich gegen die abgabe der EV trotz offiziellen Beschluss kann Beugehaft - so heist das - angeordnet werden.
Das heist nichts anderes als das man so lange in Haft genommen werden kann bis man die EV abgibt.
Also wegen Ihrer Schulden wird sie nicht verhaftet werden können, die Zeiten sind lange vorbei. Sie kann nur in Beugehaft genommen werden, zur abgabe der EV.
Rhein Theoretich kann man jederzeit und überall, wenn diese Beugehaft angeordnet wurde, verhaftet werden.
Sollte eine solche Beugehaft angeordnet sein würde sie dies schon erfahren.
In einem solchen fall wird der GV direckt wieder aufschlagen, mit Polizei im "Gepäck" und nochmals versuchen die EV zu erhalten. Geschieht dies nicht würde sie sofort festgenomen werden, bis sie die EV abgibt.
Was geschehen kann ist das eine Beugehaft kurz vor den Urlaub (wenige Tage) angeordnet wird. Sprich der GV noch nicht handeln konnte.
Er würde dann vor verschlossener Türe stehen, da die Bekannte im Urlaub ist.
Am Flughafen ist die Bundespolizei zuständig. Der GV wird sich kaum die Mühe machen auch die einzuschalten, zumal die auch "besseres" zu tun haben.
Um wegen der Beugehaft dort in haft genommen werden zu können müsste der GV schon genau bescheid wissen wann man genau wo ist.
Das ist eher unwahrscheinlich.
Wenn Ihre Bekannte doch diese Sorge hat soll sie doch schnell den GV anrufen sich entschuldigen und die EV abgeben, bzw. sich einen Termin zur abgabe geben lassen.
Kurz und Knapp.
Wenn die Beugehaft angeordnet werden sollte wird sie davon innerhalb weniger Tage erfahren. Sollte Sie nicht persöhnlich zuhause sein wird ihr der Beschluss, soweit ich weis, in den Briefkasten geworfen oder per Post zugehen.
Immer weglaufen vor der EV bringt nichts. Wenn der Gläubiger diese will wird er diese durchsetzten. Dem lieber vorbeugen, das sieht besser aus.
Wenn sie wegen der EV in Beugehaft käme währe das doch sehr schade.
Sie zahlt doch alles gut und gern. Es dauert eben halt nur.
Die EV schützt sie einige Zeit vor Pfändungsmaßnahmen und unliebsamen Besuchen.