Es kommt sicherlich darauf an, wie viel Zeit man benötigt. Tage, Wochen, Monate?
Ich benötige eine Frist von 2-3 Monaten.
Der Auftrag ist von vorneherein befristet, und dann sind sämtliche Zahlungen aus dem Auftrag abgewickelt.
Die Auftraggeber werden für meine Situation und mein Bemühen, sie aus der Sache rauszuhalten, wahrscheinlich Verständnis aufbringen, wenn sie erfahren
- der grösste Gläubiger ist das FA
- ich habe die UST. aus sämtlichen Vergütungen, die ich von Ihnen erhalten habe, an das FA abgeführt (belegbar)
- ich habe keine UST-Schulden.
Ich möchte mir diese Konnektion erhalten, weil das ist ein Notnagel für die Zeit der Inso.
§ 900ff ZPO hilft evtl. weiter
a) Glaubhaftmachung im Termin
b) Bestreiten
c) Beschwerde dagegen
Danke, bis jetzt habe ich noch keinen Einspruch gegen die EV eingelegt.
Was passiert, wenn ich bei dem Termin der EV sage, ich möchte in die Inso?
Dann ist doch der Termin fürs erste mal geplatzt?
d) Seemann werden oder
e) Politiker werden und sich wie die Ulla verhalten
Resultat: Haftbefehl, der i.d.R. nicht vollstreckt wird und zudem harmlos ist
Wie macht Ulla das? Meinst du etwa verzögern, verschieben, Widerspruch einlegen, andere Termine vorschützen?
Bin nicht auf dem neuesten Stand.
Die Zuständigkeit des GV kann sich durch Wohnsitzverlegung ändern.
Einfach entschuldigt oder nicht entschuldig dem Termin nicht wahrnehmen.
Zweite Ladung, dritte Ladung, vierte Ladung abwarten
Resultat: Haftbefehl, der i.d.R. nicht vollstreckt wird und zudem harmlos ist
2., 3. oder 4. Ladung? Und dann Einspruch? Damit sind die 3 Monate um, die ich benötige. :thumbup:
Dann habe ich das Geld angelegt in Betriebsmittel, die ich für mein Geschäft benötige, und sehe die weitere Entwicklung gelassen optimistisch.
noch eine letzte Frage:
Wenn ich dann doch zur EV antrete, habe ich dann die Verhältnisse am Tage der Abgabe der
EV anzugeben oder die Verhältnisse am Tage der ersten Ladung?
PS: Was ist von diesem Buch zu halten, für das hier geworben wird?
http://www.schuldenfrei.bloch-verlag.de/Gruß Leopold Bloom