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Autor Thema: Viele Einnahmen aber auch Ausgaben- geht das trotz Schulden (Pfänden usw)  (Gelesen 2867 mal)

bondaro

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Hallo,

ich bin im Begriff ein größeres Unternehmen aufzubauen und habe ca. 19.000€ Schulden (eher weniger). Durch die viele Arbeit habe ich ein wichtiges Thema total vergessen, was mir gerade auf den Magen schlägt: Meine Schulden!

Wenn ich z.B. 25.000€ pro Monat Einnahmen habe, die auf ein Geschäftskonto gehen, aber vor allem die ersten Monate auch in gleicher Höhe Ausgaben (die werde ich haben, da ich investieren muss!!!)...

Wie verhält sich das? Wird man mir mein Geschäftskonto Pfänden? Oder kann/wird man nur an meinen Gewinn gehen? Denn würde man meine gesamten Einnahmen pfänden, wäre die Firma zuende. Dazu muss ich sagen, dass ich nur Gewerbetreibend bin (keine Rechtsform).

Ich schwitze hier wirklich Blut und Wasser, vielleicht kann mir Jemand etwas dazu Antworten?
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horst69

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Hallo !

Deine Lage ist wirklich ernst !!

Wenn deine Gläubiger vollstreckbare Titel haben, können Sie dir dein Geschäftskonto zumachen, ist gar kein Problem !

Du solltest schnellstmöglich mit deinen Gläubigern sprechen und Ratenvereinbarungen mit denen treffen, dann würden Sie dich in Ruhe lassen, vorrausgesetzt du bedienst die Raten wie vereinbart.

Also, nur Mut, das direkte Gespräch suchen !
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bondaro

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Danke für deine Antwort!

Ich habe gerade mit einem Anwalt gesprochen und werde mich dann vertreten lassen (anschreiben und einigungen finden). Allerdings stellt sich mir die Frage, wie oft die Gläubiger denn Prüfen???
Meist sind es bei mir nur kleinere Fehler aus der Vergangenheit z.B. Zeitungsabos (immer ca. 80- 200€) usw... die sich dann in einer sehr dunklen Phase meines Lebens gehäuft haben, sowie Handy usw.

Schreiben die einen nicht vorher an, bevor die Pfenden?
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tomwr


Zitat
Schreiben die einen nicht vorher an, bevor die Pfenden?

LOL. Der sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist im Grunde das Anschreiben der Gläubigers und als Erinnerung an die Schulden zu sehen. Wird aber erst ein paar Tage nach der Zustellung beim Gläubiger als reine Information gesendet.

Der Gläubiger ist hier nicht verpflichtet in aufwändige Briefwechsel zu gehen, schon gar nicht wenn die Schulden über einen langen Zeitraum bestehen und ein vollstreckbarer Titel vorliegt. In der Tat ist es hier Aufgabe des Schuldners ein Gespräch und eine einvernehmliche Lösung mit dem Gläubiger anzustreben.  :wink:
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