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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: INSOLVENZ SCHON VOR ODER WÄHREND HAUSVERKAUF/VERSTEIGERUNG?IST ES NOTWENDIG  (Gelesen 19747 mal)

ThoFa

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Hallo,

das mit den 15.000 war wirtschaftlicher Schwachsinn. Die Insolvenz hätte die Schuldnerin ca. 6.000,00 € gekostet, die mittels Abtretungserklärung an den IV/TH gegangen wären.  :nono:

MfG

ThoFa

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Biene72

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naja....das kann vielleicht schon sein...aber angesichts dessen, das man nicht unbedingt Insolvenz machen will wenn es sich vermeiden lässt, war es wohl doch eine gute Lösung...zumindest hat die Schuldnerin so nicht Ihr Gesicht und Ihren Ruf verloren denn wenn man mal insolvent ist dann hat man doch eh den "Kuckuck" auf den Leib geschrieben und egal ob Arbeitgeber, Freunde, Verwandte, Vermieter....alle schauen einen nur noch schief an oder gar nicht mehr.....schlimmer als ob man ein Schwerverbrecher wäre :rougi: und deshalb finde ich so eine Lösung dann nicht die schlechteste wenn man noch Eltern hat an die man sich wenden kann und einem helfen...
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Feuerwald

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Hallo,

dieser Herr Zwegat ist eine Gefahr für alle ratsuchende Betroffenen.
MfG

ThoFa




Hin und wieder meint mein TV die Sendung mit Peter Z. wäre eine Pflichtlektüre und schaltet sich einfach an ... Eine Gefahr sind solche TV-Sender.

Was mich dabei etwas stört ist das irreale Bild eines heldenhaft engagierten Schuldnerberaters, welches dem Volk vorgespielt wird.

Tatsache ist doch, bis auf ganz wenige Ausnahmen, der reale Schuldnerberater sitzt festbesoldet in seiner Amtsstube auf einem gemütlichen Bürostuhl und  betreibt einen menschlichen Massenabwasch. Ein "an die Hand nehmen" gibt es nicht.

Fatal in solchen Sendung sind dann noch  Aussagen wie bspw.

"Eine Verbraucherinsolvenz ist nur möglich, wenn keine Mietschulden bestehen".

Nun weiss das halbe Volk also bescheid. Keine Insolvenz bei Mietschulden. Den § 112 InsO gibt es nicht. Wie verfährt ein "echter" Schuldnerberater, wenn in der Erstberatung gezielt nach solchen Schulden gefragt wird ? Schickt der "echte" Schuldnerberater seine Klienten zum Abarbeiten der Mietschuld zur Wohnbaugesellschaft oder doch eher zur ARGE zwecks Darlehen nach dem SGB II  bei drohenden Verlust der Wohnung ?


Das mit den sieben Jahre,
wenn sich die Wartezeiten öffentlicher Beratungsstellen ansieht und die Zeit zwischen Erstberatung bis zum Insolvenzantrag und alles addiert, müsste es wohl lauten ... nach 8 Jahren.

Wie auch immer, es wird ein gänzlich falscher Eindruck über a) Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren und b) Schuldnerberatung vermittelt.


Nur mal so am Rande.

Gruss
Feuerwald


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Immohelfer

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Hallo,

genauso ist es und ich kann dem unbedingt zustimmen.

mfg
volker
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jafern

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Das mit den sieben Jahre,
wenn sich die Wartezeiten öffentlicher Beratungsstellen ansieht und die Zeit zwischen Erstberatung bis zum Insolvenzantrag und alles addiert, müsste es wohl lauten ... nach 8 Jahren.

Wie auch immer, es wird ein gänzlich falscher Eindruck über a) Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren und b) Schuldnerberatung vermittelt.

Nur mal so am Rande.

Gruss
Feuerwald

 :goodpost:    Gut, dass es Foren wie dieses gibt, in welchem sich fachkundige Moderatoren tummeln ..  :wink:

Danke!
José

P. S.  Allen Vätern zum heutigen Vatertag alles Gute !!
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 
 

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