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Autor Thema: Beitragsbemessungsgrenze freiwillig GKV -> runter ?  (Gelesen 3240 mal)

allein_erziehende

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Beitragsbemessungsgrenze freiwillig GKV -> runter ?
« am: 08. November 2008, 11:16:54 »

Hallo,

ich weiß gar nicht, ob mir hier jemand diese Frage überhaupt beantworten kann, aber ich probier es einfach mal.

Mit meiner Selbständigkeit geht es derzeit ( u.a. wegen Trennung vom Partner, der ein wichtiger Teil der Firma ist/war ) finanziell stark bergab.
Ich bin derzeit dabei und versuche alle Verträge, die nicht lebensnotwendig sind, zu kündigen oder auf einen anderen Vertragspartner ( der diesen dann auch übernimmt ) umschreiben zu lassen.

Ein Problem bereitet mir dennoch starke Kopfrauchen.
Wegen meinem minderjährigen Sohn war ich die gesamte Zeit freiwillig in der GKV krankenversichert. Als Bemessungsgrundlage war dieses "Minimum" von € 1.836 ( oder in diesem Dreh ) zugrunde gelegt und ich zahle monatlich um die € 300 an die KK.
Dieser Betrag ist natürlich im Moment unerschwinglich.

Meine Planung sieht so aus, das ich den kleinsten Teil der Selbständigkeit, den ich selber bewältigen kann, behalte. Den anderen Teil ( natürlich der Löwenanteil der bisherigen Einnahmen ) geb ich auf.
Das Gewerbe soll, wenn irgend möglich, weiterlaufen ...... ich hege ja doch noch die Hoffnung irgendwann wieder "hoch" zu kommen.
Zunächst möchte ich mir dann aber - und sei es nur ein € 400-Job - eine angestellte Einnahmequelle suchen. Wie schnell das geht, weiß ich natürlich noch nicht.

Welche Möglichkeit habe ich der KK diese verminderte ( brutto max. € 10.000 per Jahr ) als Grundlage für eine Berechnung der Beiträge anzugeben ?
Habe ich überhaupt eine Möglichkeit mit einem so stark verminderten Einkommen die Beiträge runter setzen zu lassen ?
Sobald ich eine Anstellung, egal in welcher Form, habe - das ist mir schon klar - ändern sich die grundlagen eh wieder.
Aber was kann ich bis dahin machen ????

Noch eine kleine Info zum Hintergrund:
Noch wohne ich mit meinem Partner zusammen. Ein Auszug braucht auch seine Planung, zumal ein minderjähriges Kind dabei ist ( Schule etc. )
Spätestens mit den Weihnachtsferien habe ich den endgültigen Absprung dann geplant, allerdings dann gut 600km von hier entfernt. D.h. einen Job hier zu suchen, für die Zeit bis dahin, fällt nicht gerade rosig aus, zumal auch einiges geplant und abgewickelt werden muss.

Was kann ich bezüglich der KK machen ??

Wäre für jeden Tipp dankbar, da die Kosten realistisch minimiert werden müssen, ich mir aber auch nicht alles komplett verbauen will.

 :dntknw:
Gespeichert
 

paps

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Re: Beitragsbemessungsgrenze freiwillig GKV -> runter ?
« Antwort #1 am: 08. November 2008, 14:28:18 »

Wenn das verbleibende Einkommen nach Abzug aller Betriebsausgaben nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten Sie einen Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bei der ARGE stellen.
Geht dieser durch, bekämen Sie auch Anteile zur KK.

Da Sie bereits in der unteren Stufe für Sst. eingestuft sind, wird sich an der beitragshöhe nicht viel machen lassen.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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