Hallo Purzel,
ein paar mehr Informationen dürften es schon sein.
Höhe der Schulden ? Vielleicht aus Selbständigkeit?
Vermögen?
Wenn Sie einen Anwalt haben, wieso dann diese Fragen hier? Ist das kein Fachanwalt??
Haben Sie schon mal eine Vermögens- und Schuldenaufstellung gemacht. Gibt es einen Haushaltsplan (Einnahmen und Ausgaben), der evtl auch schon Gläubigerraten beinhaltet.
Geben Sie doch einfach mal \"Kindergeld pfändbar?\" oder Pflegegeld pfändbar?\" bei google ein.
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet.
Achtung: Andere Gläubiger könnten das Kindergeld jedoch im Rahmen einer Kontopfändung bekommen. Als Sozialleistung ist das Kindergeld per Gesetz bei einer Kontenpfändung in den ersten 7 Tagen ab Gutschrift geschützt und daher nicht pfändbar. Danach kann es an die Gläubiger ausgezahlt werden. Heben Sie deshalb bei einer bestehenden oder drohenden Kontenpfändung jegliche Sozialleistungen ab oder nehmen Sie rechtzeitig Überweisungen vor.
Kontopfändung von Sozialleistungen
Sozialleistungen sind in den ersten 7 Tagen ab Gutschrift nicht pfändbar! Werden auf Ihr Konto Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Rente überwiesen, müssen Sie sich diese innerhalb von 7 Tagen nach der Gutschrift in voller Höhe ausbezahlen lassen, bzw. während dieser Zeit Überweisungen vornehmen. Kann die Bank nicht erkennen, dass es sich um Sozialleistungen handelt, weisen Sie es durch Belege nach. Hilft auch der Nachweis nichts und die Bank zahlt innerhalb dieser 7 Tage nicht an Sie aus bzw. nimmt keine Überweisungen vor, müssen Sie zur Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts oder zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin gehen und einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Berücksichtigt zwar die Bank die 7-Tage-Frist, ist diese bei Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aber bereits abgelaufen, müssen Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden, damit festgelegt wird, wieviel von Ihrem Guthaben auszuzahlen ist. Lassen Sie sich dazu von einer Schuldnerberatungsstelle, der Rechtsberatung der Verbraucher-Zentrale oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt beraten.
Folgende Sozialleistungen sind nicht oder nur bedingt pfändbar:
Sozialhilfe,
Erziehungsgeld,
Mutterschaftsgeld nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einer bestimmten Höhe,
Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen,
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet.
Ist die Abfindung pfändbar?
Die Abfindung ist grundsätzlich pfändbar. Die Pfändungsgrenzen für das Arbeitseinkommen sind nicht anwendbar. Pfändungsschutz kann der Arbeitnehmer deshalb nur erlangen, wenn er dies beim Vollstreckungsgericht beantragt. Nach § 850i Zivilprozeßordnung hat das Gericht dem Arbeitnehmer von der Abfindung so viel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seiner unterhaltsberechtigten Verwandten oder eines Elternteils bedarf. Bei der Entscheidung sind die wirtschaften Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen
Also Anwalt fragen??
Was macht der denn für einen Vergleich mit den Gläubigern???.
Nullvergleich?
Gruss Sanierer[addsig]