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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Handwerksbetrieb durch Privatinsolvenz zu retten? Aufträge vorhanden  (Gelesen 4777 mal)

Lissi

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Hallo zusammen!
Bin brandneu hier und auf der Suche nach Insidertips und Erfahrungen von Betroffenen hab ich hergefunden.

Kurzes Intro:
weiblich, 43 Jahre alt, 1 Tochter (Halbwaise, bald 4 Jahre alt), Handwerksbetrieb/Einzelunternehmer schon über 10 Jahre.
Ich schiebe bei laufenden, gewinnbringenden Geschäften eine Schuldenbugwelle vor mir her, die mich in Kürze zerreissen wird.
Ganz wichtig (für mich):  ich habe neben meinem Kundenstamm einen Dauerauftragskunden, der mir erhalten bleiben muss, sollte ich in eine Insolvenz geraten. Ich MUSS 1 bis 2x wöchentlich punktgenau einen Auftrag abliefern, der wird auch prompt bezahlt.

am Montag habe ich zunächt mal einen Wirtschafts-/ unternehmensberater der HWK bei mir, der mal meine Zahlen durchgeht. Bin gut in gewinnbingenden Gewässern laut Datev.
Auf einen Kredit bei meiner Bank kann ich nicht hoffen, habe Dispo gnadenlos ausgereizt und derzeit 1 bis 2mal monatlich Pfändungen von der Stadt oder dem Finanzamt, die ich durch Zahlungseingänge bisher immer begleichen konnte.

Damit es nun nicht zu unübersichtlich wird ( kann ja alles noch im Detail befragt werden  :wink:...) hab ich nun einige Fragen und hoffe auf "erfahrene" Leser, die mir Tips geben können:

-Kann ich bei einer Privatinsovlenz meinen Dauerauftragskunden weiterbedienen OHNE Unterbrechung?
Er würde mir andernfalls verloren gehen.

-Bin ganz frisch zu meinem Freund ins Haus gezogen um Kosten zu sparen. Ist es sinnvoll, bei ihm zur (Unter-)miete zu leben um nachweisliche Mietausgaben zu haben?

-Kann ich meine 2 Aushilfen weiterbeschäftigen oder muss ich ihnen kündigen?

-Ich habe unter anderem etwa 10.000 Euro Schulden bei meiner PKV. Kann das Probleme geben ?  (Hab gelesen, die Wieder-Selbständigkeit würde unter Umständen nicht gestattet werden).

-Zahle ich den PKV-Beitrag von meinem pfändungsfreien Betrag selbst?

-Wird die private Rentenvorsorge plattgemacht?

-Ich werde in einigen Monaten in eine günstigere Werkstatt umziehen, die mein Freund mir ganz offiziell vermieten wird. War schon länger geplant aber nun stelle ich mir vor, das macht einen seltsamen Eindruck wenn es gerade der eigene Freund sein wird. 

-Was muss ich im Vorfeld beachten um einen möglichst soliden Eindruck zu hinterlassen:  Ich weiß zb, dass keine Soziallleistungen an die Mitarbeiter rückständig sein dürfen.  Was gäbe es noch zu beachten?

-Nächsten Monat bin ich mit meinem Leasingvertrag des Lieferwagens fertig, möchte (muss geschäftlich!)  ihn behalten und hab dann eine Restsumme zu zahlen. Ich vermute mal, die Autohausbank wird mir nun keinen Ratenvertrag für die Restsumme anbieten :rougi: . Ich kann aber schlecht 6000 Ocken (oder so)  losschlagen.

-wieviele Gläubiger muss ich haben um als Einzelunternehmer in die Insolvenz gehen zu können?

-Ist mal allgemein "wohlwollend"  mit Selbständigen?  Ich habe grundsätzlich einen gewinnbringend laufenden Betrieb mit zukünftig deutlich niedrigerern Fixkosten.

-Kann ich in der Insolvenz irgendwie aus einem beschi....enen Werbevertrag rauskommen, der noch 1,5 Jahre läuft?


...so, das soll mal fürs Erste reichen  :wow: .
Fragen über Fragen... ich hoffe sehr auf Eure Rückmeldung!
Danke!!!



 

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Feuerwald

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Kann ich bei einer Privatinsovlenz meinen Dauerauftragskunden weiterbedienen OHNE Unterbrechung? Er würde mir andernfalls verloren gehen.

-> Sie können ein Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchlaufen und auch weiterhin Selbständig bleiben. Lassen Sie sich dazu fachkündig beraten. Die Herren/Damen von den Kammern sind meist dazu nicht geschult und reden oft Unsinn. 


Bin ganz frisch zu meinem Freund ins Haus gezogen um Kosten zu sparen. Ist es sinnvoll, bei ihm zur (Unter-)miete zu leben um nachweisliche Mietausgaben zu haben?

-> Muss nicht sein


Kann ich meine 2 Aushilfen weiterbeschäftigen oder muss ich ihnen kündigen?

-> Grundsätzlich möglich. Auch dazu bedarf es individueller Beratung.


Ich habe unter anderem etwa 10.000 Euro Schulden bei meiner PKV. Kann das Probleme geben ?  (Hab gelesen, die Wieder-Selbständigkeit würde unter Umständen nicht gestattet werden).

-> Die haben nichts zu gestatten. Prob ist jedoch, dass man irgendwann wieder in den persönlichen Versicherungsschutz zurück möchte.


Zahle ich den PKV-Beitrag von meinem pfändungsfreien Betrag selbst?

-> "pfändungsfreien Betrag" ist das erste Stichwort bei Selbständigen in der Insolvenz. Den sollte es erst gar nicht geben.


Wird die private Rentenvorsorge plattgemacht?

-> kann passieren.


Ich werde in einigen Monaten in eine günstigere Werkstatt umziehen, die mein Freund mir ganz offiziell vermieten wird. War schon länger geplant aber nun stelle ich mir vor, das macht einen seltsamen Eindruck wenn es gerade der eigene Freund sein wird. 

-> Die Frage ist, ob sich Ihr freund damit einen Gefallen macht. Laufzeit?


Was muss ich im Vorfeld beachten um einen möglichst soliden Eindruck zu hinterlassen:  Ich weiß zb, dass keine Soziallleistungen an die Mitarbeiter rückständig sein dürfen. 

-> Dürfen schon, nur dann kann § 266a STGB drohen.


Was gäbe es noch zu beachten?

-> vieles


Nächsten Monat bin ich mit meinem Leasingvertrag des Lieferwagens fertig, möchte (muss geschäftlich!)  ihn behalten und hab dann eine Restsumme zu zahlen. Ich vermute mal, die Autohausbank wird mir nun keinen Ratenvertrag für die Restsumme anbieten . Ich kann aber schlecht 6000 Ocken (oder so)  losschlagen.

-> Auch das sollte vor dem Insolvenzantrag abgeklärt werden.


wieviele Gläubiger muss ich haben um als Einzelunternehmer in die Insolvenz gehen zu können?

-> Spielt keine Rolle


Ist mal allgemein "wohlwollend"  mit Selbständigen?  Ich habe grundsätzlich einen gewinnbringend laufenden Betrieb mit zukünftig deutlich niedrigerern Fixkosten.

-> es spielt nur eines eine Rolle, und zwar nur für Sie: Die nachhaltige Tragfähigkeit nach Eröffnung. 


Kann ich in der Insolvenz irgendwie aus einem beschi....enen Werbevertrag rauskommen, der noch 1,5 Jahre läuft?

-> ja, bspw. § 103 InsO.



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Lissi

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Kann ich bei einer Privatinsovlenz meinen Dauerauftragskunden weiterbedienen OHNE Unterbrechung? Er würde mir andernfalls verloren gehen.

-> Sie können ein Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchlaufen und auch weiterhin Selbständig bleiben. Lassen Sie sich dazu fachkündig beraten. Die Herren/Damen von den Kammern sind meist dazu nicht geschult und reden oft Unsinn. 

---> Ich habe (von heute erfolgreichen Geschäftsleuten mit zurückliegender Insolvenz ) eine Anwaltsempfehlung erhalten und den Tip, bloss nichts alleine regeln zu wollen, es wäre viel zu komplex.
Den werde ich umgehend kontaktieren. Der HWK- Mann kann unabhängig davon gerne mal einen Überblick bekommen. Meine Sorge ist, dass wertvolle Zeit verstreicht bis der sinnvoll zu Potte kommt.  Gibt es Erfahrungen mit Kammermitarbeitern in Begleitung einer Insolvenz ( sofern dafür überhaupt Mitarbeiter spezialisiert sind)


Bin ganz frisch zu meinem Freund ins Haus gezogen um Kosten zu sparen. Ist es sinnvoll, bei ihm zur (Unter-)miete zu leben um nachweisliche Mietausgaben zu haben?

-> Muss nicht sein

---> war eh ne Nullfrage. Es wird vermutlich niemanden interessieren ob ich mit meiner privaten Miete klarkomme oder nicht.   Stimmt das ?




Kann ich meine 2 Aushilfen weiterbeschäftigen oder muss ich ihnen kündigen?

-> Grundsätzlich möglich. Auch dazu bedarf es individueller Beratung.

---> Die Beratung hole ich mir,  zum Bedienen des Dauerauftragskunden ist mir wenigstens einer der  Mitarbeiter unerlässlich. Wie würde dieLöhne  bei einer Insovlenz bezahlt werden? Ist das sofort meine Baustelle oder kommt das zunächst aus dem Topf " Insolvenzgeld" ?   ...bitte: wieder eine arglose Frage ohne Anspruch auf ein  ich-weiß-da-was  meinerseits.


Ich habe unter anderem etwa 10.000 Euro Schulden bei meiner PKV. Kann das Probleme geben ?  (Hab gelesen, die Wieder-Selbständigkeit würde unter Umständen nicht gestattet werden).

-> Die haben nichts zu gestatten. Prob ist jedoch, dass man irgendwann wieder in den persönlichen Versicherungsschutz zurück möchte.

---> Stimmt, soweit hab ich noch nicht gedacht.  Diese Summe schiebe ich während der Insozeit vor mir her und solange ruht der Versicherungsschutz, also zalhle ich bis dahin alles selbt. Richtig? 


Zahle ich den PKV-Beitrag von meinem pfändungsfreien Betrag selbst?

-> "pfändungsfreien Betrag" ist das erste Stichwort bei Selbständigen in der Insolvenz. Den sollte es erst gar nicht geben.

---->   ...hmmm... Mein erstes Stichwort ist es nicht. Mein erstes Stichwort heisst:  in der Insolvenz nach Möglichkeit weiter selbständig sein können. Allerdings:  stimmt schon, brennt unter den Nägeln- warum auch nicht.   Ob ich nun als Neuling mit Begriffen um mich schmeisse, die eventuell nicht richtig sind ( aber gleichwohl zu ahnen ist, was ich tatsächlich meinen könnte...) kann ich nicht wissen. Ich buddel mich ja gerade erst brandneu in diese Materie ein.
Der hingeworfene Satz "Den sollte es erst gar nicht geben"  sagt mir erstmal nichts, was für miene Situation oder Fragestellung Nährwert bietet. Bitte um info: Warum sollte es "den" nicht geben?


Wird die private Rentenvorsorge plattgemacht?

-> kann passieren.

---> okay, kann ich mit leben. Dass es die Möglichkeit der Umwandlung in eine pfändungsfreie RV gibt, weiß ich erst seit Gestern.


Ich werde in einigen Monaten in eine günstigere Werkstatt umziehen, die mein Freund mir ganz offiziell vermieten wird. War schon länger geplant aber nun stelle ich mir vor, das macht einen seltsamen Eindruck wenn es gerade der eigene Freund sein wird. 

-> Die Frage ist, ob sich Ihr freund damit einen Gefallen macht. Laufzeit?

--->  Gefallen in welcher Hinsicht? Dass ich die Miete möglicherweise irgendwann nicht mehr  bezahlen kann?  Das wissen wir beide.  Ein anderer Mieter wäre die B- Option, die nur infrage kommt, wenn es soweit wäre.
Laufzeit... Lässt sich der Situation doch sicher anpassen. Wäre eine kurzfristige Kündigungszeit  sinnvoll oder haben Sie einen Tip aus Erfahrung?


Was muss ich im Vorfeld beachten um einen möglichst soliden Eindruck zu hinterlassen:  Ich weiß zb, dass keine Soziallleistungen an die Mitarbeiter rückständig sein dürfen. 

-> Dürfen schon, nur dann kann § 266a STGB drohen.

---> verstanden.


Was gäbe es noch zu beachten?

-> vieles

---> ja nee, schon klar . Ich hab mich unberständlich ausgesrückt. Sozusagen gar nicht. Also: Mir wäre an Hinweisen gelegen, die mir zeigen was ich im Vorfeld evt schon in Ordnung bringen kann sofern ich gelegentlich Zahlungseingänge habe...  Also rückständige Sozialleistungen vermeiden, Steuerschulden nach Möglichkeit begleichen (stimmt das ?) Vielleicht gibt es eine Art " Dringleichkeitsreihenfolge" in der zB die Lieferanten als untergeordnet zu sehen sind?  ... bitte: das ist nur mein Versuch, als Neuling meine Fragen anschaulich zu verpacken.



Nächsten Monat bin ich mit meinem Leasingvertrag des Lieferwagens fertig, möchte (muss geschäftlich!)  ihn behalten und hab dann eine Restsumme zu zahlen. Ich vermute mal, die Autohausbank wird mir nun keinen Ratenvertrag für die Restsumme anbieten . Ich kann aber schlecht 6000 Ocken (oder so)  losschlagen.

-> Auch das sollte vor dem Insolvenzantrag abgeklärt werden.

--->  ich habe vom Autohaus heute die Kaufsumme erfahren, tatsächlich brutto 5950 Euronen unter der vertraglich festgelegten Bedingung, dass ich selbständig bin.
Ich vermute (zunächst mal in meiner Arglosigkeit)  dass es klüger wäre, das Timing so zu schaffen in Sachen Insolvenz, dass ich das Auto mit Begleichung der gesamten Summe kaufe vor dem Insolvenztrallalla  und punkt? Dazu müsste ich mir privat das Geld leihen. 



wieviele Gläubiger muss ich haben um als Einzelunternehmer in die Insolvenz gehen zu können?

-> Spielt keine Rolle

---> ok, Häkchen dran.


Ist mal allgemein "wohlwollend"  mit Selbständigen?  Ich habe grundsätzlich einen gewinnbringend laufenden Betrieb mit zukünftig deutlich niedrigerern Fixkosten.

-> es spielt nur eines eine Rolle, und zwar nur für Sie: Die nachhaltige Tragfähigkeit nach Eröffnung. 

---> Anders gefragt:  ist dem Staat ( wie gelesen)  daran gelegen, Insovlenzen auch bei kleineren Unternehmen wie meinem zu vermeiden und ist das tatsächlich allgemein spürbar Fakt?
Eine Frage nach der Tendenz.


Kann ich in der Insolvenz irgendwie aus einem beschi....enen Werbevertrag rauskommen, der noch 1,5 Jahre läuft?

-> ja, bspw. § 103 InsO.

---> das ist schonmal n Wort.


Danke für die Info erstmal!




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Feuerwald

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---> Ich habe (von heute erfolgreichen Geschäftsleuten mit zurückliegender Insolvenz ) eine Anwaltsempfehlung erhalten und den Tip, bloss nichts alleine regeln zu wollen, es wäre viel zu komplex. Den werde ich umgehend kontaktieren.

===> Sie sollten sich im Zweifle eine zweite Meinung / Beratung gönnen. Es gibt kaum Anwälte, die mit Insolvenzen kleiner Selbständigkeiten umgehen können, bspw. wird die Möglichkeit einer Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO fast nie beherrscht.


Gibt es Erfahrungen mit Kammermitarbeitern in Begleitung einer Insolvenz ( sofern dafür überhaupt Mitarbeiter spezialisiert sind)

===> keine guten Erfahrungen. Wie schon zuvor, zweite Meinung/Beratung einholen. 

 
---> Es wird vermutlich niemanden interessieren ob ich mit meiner privaten Miete klarkomme oder nicht.   Stimmt das ?

===> Interessiert nicht. § 109 InsO ist hinsichtlich der privaten Wohnung jedoch zu bedenken.

 
---> Die Beratung hole ich mir,  zum Bedienen des Dauerauftragskunden ist mir wenigstens einer der  Mitarbeiter unerlässlich. Wie würde dieL öhne  bei einer Insovlenz bezahlt werden? Ist das sofort meine Baustelle oder kommt das zunächst aus dem Topf " Insolvenzgeld" ?   ...bitte: wieder eine arglose Frage ohne Anspruch auf ein  ich-weiß-da-was  meinerseits.

===> das kommt auf den vorl. IV an. Der kann ggf. die Löhne gegen Abtretung des Insolvenzgeldanspruchs im Eröffnungsverfahren vorfinanzieren lassen. Mit Eröffnung kommt es dann darauf an, wer und wie weitergeführt wird.


---> Stimmt, soweit hab ich noch nicht gedacht.  Diese Summe schiebe ich während der Insozeit vor mir her und solange ruht der Versicherungsschutz, also zalhle ich bis dahin alles selbt. Richtig? 

===> Thema für sich. Aber so kann es laufen.


---->   ...hmmm... Mein erstes Stichwort ist es nicht. Mein erstes Stichwort heisst:  in der Insolvenz nach Möglichkeit weiter selbständig sein können. Allerdings:  stimmt schon, brennt unter den Nägeln- warum auch nicht.   Ob ich nun als Neuling mit Begriffen um mich schmeisse, die eventuell nicht richtig sind ( aber gleichwohl zu ahnen ist, was ich tatsächlich meinen könnte...) kann ich nicht wissen. Ich buddel mich ja gerade erst brandneu in diese Materie ein.
Der hingeworfene Satz "Den sollte es erst gar nicht geben"  sagt mir erstmal nichts, was für miene Situation oder Fragestellung Nährwert bietet. Bitte um info: Warum sollte es "den" nicht geben?


===> Lesen Sie § 35 Abs. 2 InsO sowie § 295 Abs. 2 InsO. Wenn das erreicht wird, ist der Frage der Berechnung des Pfändungsbetrags hinfällig. Dann muss ein Abführungsbetrag berechnet werden, unabhängig von tatsächlichen Einkommen.


 

--->  Gefallen in welcher Hinsicht? Dass ich die Miete möglicherweise irgendwann nicht mehr  bezahlen kann? 

===> ja, bspw. genau dieser Fall.


---> ja nee, schon klar . Ich hab mich unberständlich ausgesrückt. Sozusagen gar nicht. Also: Mir wäre an Hinweisen gelegen, die mir zeigen was ich im Vorfeld evt schon in Ordnung bringen kann sofern ich gelegentlich Zahlungseingänge habe...  Also rückständige Sozialleistungen vermeiden, Steuerschulden nach Möglichkeit begleichen (stimmt das ?) Vielleicht gibt es eine Art " Dringleichkeitsreihenfolge" in der zB die Lieferanten als untergeordnet zu sehen sind?  ... bitte: das ist nur mein Versuch, als Neuling meine Fragen anschaulich zu verpacken.

===> was hier Sinn macht, ist teil einer Beratung und müsste vertieft werden. 


--->  ich habe vom Autohaus heute die Kaufsumme erfahren, tatsächlich brutto 5950 Euronen unter der vertraglich festgelegten Bedingung, dass ich selbständig bin. Ich vermute (zunächst mal in meiner Arglosigkeit)  dass es klüger wäre, das Timing so zu schaffen in Sachen Insolvenz, dass ich das Auto mit Begleichung der gesamten Summe kaufe vor dem Insolvenztrallalla  und punkt?


===> dann müssten Sie die Unpfändbarkeit des Autos im eröffneten Insolvenzverfahren durchsetzen (§ 811 (5) ZPO). Scheitert das, müssten Sie das Auto erneut aus der Insolvenzmasse (ggf. in Raten) herauskaufen.


---> Anders gefragt:  ist dem Staat ( wie gelesen)  daran gelegen, Insovlenzen auch bei kleineren Unternehmen wie meinem zu vermeiden

===> nein, den Staat interssiert das nicht wirklich und die Sozialkassen, Finanzämter, Berufsgenossenschaften etc. pp. auch nicht. Wir leben in einer staatliche propagierten Insolvenzgesellschaft.


und ist das tatsächlich allgemein spürbar Fakt? Eine Frage nach der Tendenz.

===> Man kann sich als Selbständiger nur selbst helfen. Dazu kann man – wenn nichts anders mehr geht – auch die Insolvenzordnung für sich selbst (sic!) nutzen.

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Lissi

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Danke für die Antworten, Feuerwald!

Das mit dem Lieferwagen macht mir Sorgen.  Ein Gespräch mit der Autohausbank bietet sich ja vermutlich eher nicht an, ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dort auf einen (neuen) Ratenzahlungsvertrag mit mir einlässt.

Abführungsbetrag:  Hab ich richtig verstnden, dass ein individueller Betrag errechnet werden würde, der monatlich abzuführen ist an die Gläubiger?  Wenn mein Einkommen unterhalb dieses Betrages ist, hab ich natürlich ein Problem.

Wohnung:  mir kann doch niemand kündigen, wenn ich mit meinem Partner zusammenwohne, oder?

Das geschäftliche Mietverhältnis steht ja nochmal auf nem anderen Blatt...


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Feuerwald

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Das mit dem Lieferwagen macht mir Sorgen.  Ein Gespräch mit der Autohausbank bietet sich ja vermutlich eher nicht an, ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich dort auf einen (neuen) Ratenzahlungsvertrag mit mir einlässt.

-> die Frage ist, was ist die beste Strategie. Wenn Ihnen jemand Geld leihen würde um jetzt das Auto abzulösen, dann doch sicher auch im eröffneten Insolvenzverfahren, bspw. um das Auto „heraus- bzw. abzukaufen“


Abführungsbetrag:  Hab ich richtig verstnden, dass ein individueller Betrag errechnet werden würde, der monatlich abzuführen ist an die Gläubiger? 

-> wenn es zur Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO ja.


Wenn mein Einkommen unterhalb dieses Betrages ist, hab ich natürlich ein Problem.

->  dann müssen Sie sich zumindest nachweislich um eine abhängige Beschäftigung bemühen.


Wohnung:  mir kann doch niemand kündigen, wenn ich mit meinem Partner zusammenwohne, oder?

-> Kündigen kann der Vermieter nicht, § 112 InsO.
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Lissi

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-> die Frage ist, was ist die beste Strategie. Wenn Ihnen jemand Geld leihen würde um jetzt das Auto abzulösen, dann doch sicher auch im eröffneten Insolvenzverfahren, bspw. um das Auto „heraus- bzw. abzukaufen“

...ach ja, stimmt!   Müsste nur zeitlich passen. Die Bank möchte ja zum Vertragsende gleich wissen wie es weitergeht mit dem Auto.    ( Mitte April läuft der Leasingvertrag aus)



Danke




 




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Lissi

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Ich befasse mich nun mit den Optionen Insolvenz (und dabei selbständig bleiben) oder Sanierungsplan.
Ich tendiere zur Insolvenz weil meine Auftragslage derzeit am unteren Level läuft und inch nicht weiß wann es tatsächlich wieder besser wird.  Mit den derzeitigen Einnahmen kann ich einen Sanierungsplan meiner Meinung nach nicht sicher stemmen.     ....nun meine Frage:

Ich würde gerne meinen Steuerberater informieren bzw ihn fragen welche Option er für geeignet halten würde.

Wenn ich mich für eine Inso entscheide, gibt es etwas das wir aus rechtlichen Gründen wissen sollten?
Ich hoffe, er "verlässt" mich nun nicht...

Weiterhin stelle ich mir die Frage ob es sinnvoll sein kann, mit meinem Partner steuerklassenmässig etwas zu deichseln.
Er ist ledig ohne Kinder mit Eigentum, ich bin ledig und alleinerziehend ohne Vermögen.  Sollte sich steuerlich für unser gemeinsames Leben etwas günstigeres rausspringen, bin ich natürlich gerne dabei.
Wir leben seit kurzem zusammen (und wollen das auch für den Rest des Leben weiterhin so tun)   und in überschaubarer Zeit werde ich geschäftlich bei ihm Mieterin sein.

 :dntknw:


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Maurice Garin

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Wenn ich mich für eine Inso entscheide, gibt es etwas das wir aus rechtlichen Gründen wissen sollten?

Das sollten Sie eigentlich den Steuerberater fragen. Zumindest § 142 InsO sollte er kennen, schon zum "Selbstschutz"...

Zitat
Ich hoffe, er "verlässt" mich nun nicht...

Wenn Sie ihn weiter bezahlen können und wollen, dürfte es da keinen Grund geben.

Zitat
steuerklassenmässig etwas zu deichseln.

Merkwürdige Umschreibung für den Begriff "Heirat"...

Zitat
Er ist ledig ohne Kinder mit Eigentum, ich bin ledig und alleinerziehend ohne Vermögen.  Sollte sich steuerlich für unser gemeinsames Leben etwas günstigeres rausspringen, bin ich natürlich gerne dabei.

Quasi eine echte Liebesheirat!

Man soll ja nicht aus stl. Gründen heiraten. Sofern Ihr Gatte in spe aber halbwegs ordentlich verdient, könnte sich so eine Hochzeit stl. schon "lohnen". Zum einen sinkt die gemeinsame Durchschnitsssteuerbelastung, wenn er gut und Sie nicht viel verdienen. Zum anderen müßte es bei Ihnen ja noch vortragsfähige Verluste geben. Im Fall einer Hochzeit könnten diese mit dem Einkommen des Ehemannes verrechnet werden. Genaueres sagt Ihnen da Ihr Steuerberater.

Zitat
in überschaubarer Zeit werde ich geschäftlich bei ihm Mieterin sein.

Das können Sie auch als seine Ehefrau.



[/quote]
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Lissi

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Danke für die Info!

Nur mal so fürs Protokoll:  Heiraten war schon Thema vor meiner finanziellen Baustelle   :biggrin: . Also tatsächlich ne Liebesheirat -wenn  :juchu: !
Nun stellt sich für mich die Frage, ob es steuerlich SOGAR nen schönen Gimmik als Topping geben könnte von dem wir beide profitieren.  Ja, ich klär das mit dem Steuerberater. Sowohl Inso als auch evt Heirat mit Stuerklassenwechsel.




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