"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Präventive Freistellung des Kontos??  (Gelesen 2271 mal)

bonsai

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 50
Präventive Freistellung des Kontos??
« am: 08. Februar 2009, 10:27:42 »

Hallo
da ich die EV leisten muss steht wohl neben der Lohnpfändung auch eine für das Konto an. Kann man jetzt schon das Konto vor Pfändung bzw nur bis zum pfändbaren Betrag schützen??
geht das und wie geht das?
danke
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Präventive Freistellung des Kontos??
« Antwort #1 am: 08. Februar 2009, 11:12:29 »

Vorabschutz ist nicht möglich.

Sie können aber unmittelbar nach Abgabe der EV ein neues Konto eröffnen (sofern die Schufa das noch hergibt).

Je nach Art des Geldeingangs, können Sie über Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen verfügen oder müssen diese im Zeitraum der Auszahlsperre (14 Tage) durch das Gericht freigeben lassen.

Wurde der Lohn / das Gehalt bereits gepfändet, geht das meist problemlos.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz